Filesharing-Abmahnung Taffe Mädels durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer

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Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH lässt durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film Taffe Mädels durch öffentliche Zugänglichmachung in sogenannten Tauschbörsen im Internet (Filesharing) versenden.

Neben einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages bis zu i. H. v. 1.028,00 EUR.

Es wird der Vorwurf gemacht, das urheberrechtlich geschützte Werk in einem Peer-to-Peer-Netzwerk in einer illegalen Tauschbörse angebotenen zu haben.

Erfahren Sie hier, wie Sie Fehler vermeiden können!

Das sollten Sie beachten:

1. Ignorieren Sie nicht die Abmahnung!

Wer eine Abmahnung ignoriert, riskiert ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Denn der Abgemahnte ist verpflichtet, auf eine Abmahnung zu reagieren. Entweder muss eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, oder aber die Ablehnung schriftlich begründet werden. Die Abmahnung muss auch nicht per Einschreiben verschickt werden. Denn im Gegensatz zu anderen Rechtsgebieten muss hier die Abmahnkanzlei nur nachweisen, dass sie Abmahnung abgeschickt hat.

2. Unterschreiben Sie nichts und zahlen Sie nicht voreilig!

Eine einmal unterschriebene Unterlassungserklärung kann nicht widerrufen oder angefochten werden, weil man in „Zeitnot" oder aus „Panik" unterschrieben hat. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist ein LEBEN lang gültig. Vorsicht ist insbesondere vor dem voreiligen Unterschreiben der beigefügten und vorformulierten Unterlassungserklärung geboten. Regelmäßig sind diese vorformulierten Unterlassungserklärungen viel zu weit gefasst und enthalten für den Abgemahnten ungünstige Regelungen, die er nicht eingehen muss! In den meisten Fällen sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden.

3. Beachten Sie die gesetzten Fristen !

Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung muss unbedingt beachtet werden, ansonsten besteht die Gefahr eines kostspieligen gerichtlichen Verfahrens für Sie. Der Unterlassungsanspruch kann von den Abmahnkanzleien auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchgesetzt werden, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung stattfindet. Sie müssten dann zusätzlich auch noch die Kosten des einstweiligen Verfahrens tragen. Das sind bei einem Streitwert von 25.000 EUR hohe Mehrkosten, die durch die richtige Reaktion vermieden werden können!

Bewahren Sie Ruhe!!! Wir helfen Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis.

Die telefonische Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung ist bei uns für Sie kostenfrei.

Wir sind 7 Tage die Woche für Sie da!

Mo-Fr. 8.00 Uhr - 21. Uhr, Sa+So 10.00 Uhr - 18.00 Uhr.

Rufen Sie uns unter 030 206 269 22 an, wir stehen Ihnen gern zur Verfügung und lösen das Problem Ihrer Abmahnung


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