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Filmriss wegen K.-o.-Tropfen?

  • 3 Minuten Lesezeit
Ferdinand Mang anwalt.de-Redaktion
  • Wer einen stundenlangen Filmriss hat, ohne sich zu erinnern, zuvor viel getrunken zu haben, kann Opfer von K.-o.-Tropfen geworden sein.
  • Im Zweifel sofort eine Urinprobe sichern und einen Arzt aufsuchen.
  • Auch bei größter Feierlaune sollte man auf sein Getränk und auf seine Freunde ein wachsames Auge haben.

Gerade hat man mit dem ersten Getränk angestoßen, Stimmung kommt auf und alle gehen auf die Tanzfläche – und einen Augenblick später erwacht man am nächsten Tag und hat keinerlei Erinnerung mehr. „Habe ich gestern so viel getrunken?“, ist die erste Frage, die einem durch den Kopf geht, vor allem wenn einen die typischen Katersymptome wie Kopfschmerzen und Übelkeit plagen.

Arzt aufsuchen

Wer einen vollständigen Filmriss hat, sollte als Erstes seine körperliche Unversehrtheit prüfen und den Verlust von Wertsachen wie Handy, Geldbörse und Uhr kontrollieren. Hat man Verletzungen erlitten, insbesondere im Intimbereich, oder sind Verluste von Wertsachen zu beklagen, besteht der Verdacht, Opfer von K.-o.-Tropfen geworden zu sein. In diesem Fall sollte man zuallererst einen Arzt aufsuchen, denn manche K.-o.-Tropfen sind nur wenige Stunden im Blut nachweisbar. Zugleich sollte man sofort eine Urinprobe sicherstellen, da die Substanzen im Blut oft nach wenigen Stunden und im Urin bereits nach 12 Stunden nicht mehr nachweisbar sein können.

Getränk nicht außer Acht lassen

Vorbeugen ist besser: K.-o.-Tropfen verabreichen Täter am liebsten als Zugabe in Getränke wie zum Beispiel Cocktails. In Mischgetränken ist der leicht salzig-seifige Geschmack von K.-o.-Tropfen geschmacklich nicht auszumachen. Keinesfalls sollte man von fremden Getränken probieren oder sich diese ausgeben lassen. Auch wer sein Getränk nicht aus der Hand gibt, muss aufpassen: Die Täter beherrschen perfekt das Spiel von Ablenkung und Täuschung, um unbemerkt ein Getränk mit K.-o.-Tropfen zu versetzen.

Auf Verhaltensauffälligkeiten achten

Wer bemerkt, dass ein Freund oder eine Freundin plötzlich ein untypisches Verhalten an den Tag legt oder plötzlich über Übelkeit klagt oder immer teilnahmsloser wird, bei dem sollten die Alarmglocken klingeln. Da die Einnahme von K.-o.-Tropfen bei einer Überdosis tödlich enden kann, sollten Freunde lieber früher als zu spät den Notarzt verständigen und bei eingetretener Bewusstlosigkeit das Opfer in die stabile Seitenlage bringen und regelmäßig Atmung und Puls kontrollieren.

Sich nicht auf Schnelltester verlassen

Zwar werden bereits eine Reihe von Schnelltestern für den Nachweis von Drogen angeboten, zum Beispiel sogenannte Tauchtester, allerdings ist auf sie kein Verlass. Das Problem an K.-o.-Tropfen ist, dass das Opfer auch mit Beginn der Wirkung oft nicht erkennt, unter ihrem Einfluss zu stehen. Da durch die K.-o.-Tropfen das Langzeitgedächtnis blockiert ist, bleiben dem Opfer keinerlei Erinnerungen an die vorangegangenen Stunden. Das machen die K.-o.-Tropfen für Täter so interessant. Denn das Opfer kann sich an den folgenden Missbrauch oder den Raub dann nicht mehr erinnern und ist zugleich willen- und damit wehrlos.

Ein Auge auf das Umfeld haben

Wer bemerkt, dass zwei Männer in „bester Laune“ eine scheinbar betrunkene „Freundin“ zum Ausgang „schleifen“, sollte den Mut aufbringen, sich ihnen in den Weg zu stellen und nachzufragen. Vielleicht ist man die letzte Verteidigungslinie, die das Opfer noch hat, und verhindert ein Verbrechen. Große Pupillen, schneller Puls und Schwitzen sind Indizien für K.-o.-Tropfen. Wer als Disco- oder Barbetreiber hier keine Maßnahmen trifft, indem er zum Beispiel das Personal – insbesondere die Türsteher – schult, und Täter unbehelligt gewähren lässt, macht sich je nach Fall schadensersatzpflichtig.

(FMA)

Foto(s): ©Shutterstock.com

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