Finanz-Forum24: Zahlungsaufforderung der @work GmbH bzw. atwork GmbH

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Uns wurden Mahnungen vorgelegt, die Betroffene von der atwork GmbH erhalten haben. Grund der Zahlungsaufforderung ist offenbar der

„Rückstand des Beitragskontos Finanz-Forum24“. 


Die atwork GmbH betreibt in diesem Zusammenhang die gleichnamige Internetseite Finanz-Forum24.de. Sie ist darüber hinaus Betreiberin der Seite kreditfx.de mit Slogan „Online Kredite für Alle“.

Schon im Betreff wird „Inkasso“ aufgeführt und es heißt unter anderem recht bestimmt:

„Sie erhalten nur diese eine Zahlungserinnerung!“


Doch was ist das „Finanz-Forum24“ und welche Dienste werden in diesem Zusammenhang angeboten? Wir klären auf.


Zum Hintergrund: Mitgliedschaft und ihre Kosten

Gleich auf der Startseite von Finanz-Forum24.de heißt es:

„Sparen leicht gemacht: Vergleichen und informieren Sie sich richtig“


So soll es sich laut der atwork GmbH bei der Internetseite um die

„[…] ultimative Information-Website […]“ 

handeln, die die Mitglieder ihrer ‚Community‘ rund um das Thema Finanzen informiert. Dazu sollen insbesondere Versicherungen, Kredite, Geldanlagen, Budgetplanung, Altersvorsorge und Schulden zählen. Über das Menü sind weitere Informationen und Angebote zu derartigen Themen erreichbar. Hinzu kommt das Angebot von Diensten wie z.B. einem Kreditkartenrechner oder auch Minikreditvergleichen, etc..


Für den Zugriff auf den Mitgliederbereich ist eine Mitgliedschaft erforderlich.

Auf der Unterseite entsprechenden Unterseite „Mitgliederbereich“ werden zwar die Kosten einer Mitgliedschaft erläutert:

„Monatsbeitrag 7,50 € 
 Aufnahmegebühr von 45.- €“


Es bleibt jedoch unklar, ob, wie und wann denn tatsächlich eine Mitgliedschaft geschlossen wird: Soll es zum Beispiel schon ausreichen soll, in das Kontakt-Formular neben der Überschrift

„Sende uns eine Nachricht!“

einen beliebigen Text einzugeben oder kann dieses auch für andere Nachrichten genutzt werden? In der Nähe dieses Kontaktformulares finden sich auch keine AGB oder Kündigungsfristen oder dergleichen. Zudem finden wir merkwürdig, dass zwar Icons zu sozialen Medien wie z.B. Twitter, Facebook oder Instagram verlinkt sind, aber diese Links ins Leere führen. (Stand: September 2023)


Kostenloser Vergleich externer Dienstleistungen

Neben der Mitgliedschaft bietet Finanz-Forum24.de wie beschrieben auch zum Beispiel einen kostenlosen „Kreditkartenrechner“: Dieser listet verschiedene Anbieter von Mastercards, VISA Cards, etc. auf. Ebenso gibt es einen „Minikreditvergleich“ der nach gleichem Prinzip Minikredite, Mikrokedite, etc. angibt.

Hierbei ist uns aufgefallen, dass bei Standard-Einstellungen der erste Eintrag beim Kreditkartenrechner die „Extrakarte“ der Novum Bank Ltd. aus Malta ist (Stand: September 2023). Über den Button „zum Anbieter“ gelangt man zum Antrags-Formular: Kosten werden mit 0 € beziffert, zugehörige Sternchenvermerke zu Kosten werden aber nicht weiter erläutert. Vor Bestellabschluss sollen allerdings verschiedene verlinkte Dokumente wie AGB bestätigt werden.

Und auch beim Mikrokredit ist bei Standarteinstellungen zufällig der erste Eintrag der Liste der Minikredit Cashper – ein Produkt ebenfalls der Novum Bank Ltd..


Die Novum Bank Ltd. ist uns dabei bereits hinlänglich bekannt:

Zahlt der Betroffene die geforderten Gebühren nicht, droht in der Regel ein Inkasso-Verfahren, z.B. durch die INKO Inkasso GmbH aus Passau oder die coeo Inkasso GmbH aus Dormagen.



Zahlungsaufforderungen, anwaltliches Mahnverfahren und gerichtliche Schritte

Wird auf die beschriebene Mahnung der atwork GmbH für Finanzforum 24 nicht reagiert, so kann im nächsten Schritt auch hier ein Inkasso-Verfahren oder sogar ein anwaltliches Mahnverfahren drohen.

Treibt ein Inkasso-Büro oder ein Rechtsanwalt die Gebühren der atwork GmbH beim Betroffenen ein, werden hierfür in der Regel weitere Kosten und Gebühren berechnet, deren Zahlung vom Betroffenen verlangt wird.


Bekannt sind uns in diesem Zusammenhang zum Beispiel Zahlungsaufforderungen der Rechtsanwaltskanzlei Trösch für Finanzforum-24 die beispielsweise betitelt sind mit

„LETZTE ZAHLUNGSAUFFORDERUNG VOR KLAGEERHEBUNG GEGEN SIE !“


Spätestens bei Erhalt von Inkasso- oder Rechtsanwaltsschreiben sollten Sie zeitnah anwaltlichen Rat einholen.


Haben Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erhalten?

Handeln Sie möglichst schnell (!): Es sollten innerhalb der 2-wöchigen Frist ab Zustellung geeignete Maßnahmen in die Wege geleitet werden!


Wir helfen Ihnen!

Sie haben Mahnungen vom Finanz-Forum24.de bzw. von der atwork GmbH bzw. @work GmbH erhalten?

Sie werden bereits in Inkasso- oder Rechtsanwalts-Schreiben zur Zahlung aufgefordert?

Die Forderung ist Ihrer Meinung nach nicht berechtigt, weil z.B. bei der Registrierung keine Kosten angegeben waren oder weil Sie nur eine allgemeine Anfrage gestellt haben?

Sie kennen die atwork GmbH bzw. @work GmbH oder das Finanz-Forum24.de ggf. gar nicht und sollen dennoch offene Rechnungen bezahlen?


Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Bewahren Sie Ruhe!

Es sollte insbesondere geprüft werden, ob auf die Gebührenpflichtigkeit des Angebots ausreichend hingewiesen wurde.

Auch sollte geprüft werden, ob die AGB Klauseln einer rechtlichen Überprüfung Stand halten.


Wir konnten schon zahlreiche Betroffene gegen derartige Abo-Forderungen verteidigen.

Gerne helfen wir auch Ihnen.



 Wie sollten Sie nun reagieren? Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier:  

Finanz-Forum24 Mahnung: @work GmbH - atwork GmbH | e-commerce-Kanzlei


Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): © Marco2811 – stock.adobe.com


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