FinTechs: BaFin, Datenschutz, Verträge: Das sollten FinTech-Gründer beachten!

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Die Medien verkünden schon, dass bei FinTechs die Pleitewelle rollen würde. Das mag man für übertrieben halten, Fakt ist aber, dass in den letzten Monaten einige FinTech-Startups, obwohl sie reichlich Investorengelder eingesammelt haben, in ernsthaften Schwierigkeiten geraten oder sogar schon wieder vom Markt verschwunden sind. 

Solche Misserfolge können an einem doch nicht so grandiosen Geschäftskonzept, aber auch daran liegen, dass die Gründung von FinTechs so ihre rechtlichen Tücken hat.

Folgende drei Stolpersteine sollten junge FinTechs daher im Auge behalten:

1. BaFin-Erlaubnis notwendig?

Je nach Geschäftsmodell können FinTechs denselben gesetzlichen Vorgaben wie etablierte Finanzhäuser unterliegen. Einen Bonus für junge aufstrebende Finanzunternehmen gibt es hier nicht. 

So kann auch für FinTechs eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erforderlich sein. Ohne diese Erlaubnis kann das Betreiben von Bankgeschäften, Finanzdienstleistungen oder Zahlungsdiensten sogar strafbar sein. 

FinTech-Unternehmen müssen daher genau prüfen, ob sie in eine dieser Kategorien fallen, bevor sie starten. Sonst kann die BaFin ganz schnell den Betrieb untersagen und sogar die Abwicklung des Geschäfts anordnen. 

2. Gute Verträge unerlässlich!

Das Geschäftsmodell der meisten FinTechs, wie etwa Zahlungsdienstleister, zielt auf den Massenmarkt. Dabei werden vielfältige Verträge mit Kooperationspartnern, Unternehmen und Verbrauchern geschlossen. Je unverbrauchter das Geschäftsmodell, umso weniger kann man dabei auf bereits bewährte Vertragsformen zurückgreifen.

Auf die Gestaltung dieser Verträge und der damit unvermeidlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sollte das FinTech daher von Anfang größte Sorgfalt verwenden. Dabei ist insbesondere auf wirksame Haftungsbeschränkungen zu achten. Fehler hierbei können andernfalls schwer ja wiegende finanzielle Folgen für das junge Unternehmen haben und im schlimmsten Fall sogar dessen Existenz gefährden.

3. Datenschutz beachten!

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Datenschutz. Mit der seit Mai 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind die gesetzlichen Anforderungen – und die bei Verstößen drohenden Sanktionen – in diesem Bereich nochmals erheblich verschärft worden. Selbst etablierte Unternehmen hatten und haben so ihre Schwierigkeiten, die neuen Datenschutzvorschriften in die Praxis umzusetzen. 

Und natürlich gilt der Datenschutz auch für FinTech-Unternehmen. Diese werden früher oder später ohne einen Datenschutzbeauftragten nicht auskommen. Besonders wichtig ist zudem, die vom Datenschutz geforderten geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu planen und umzusetzen. Die personenbezogene Daten vom Kunden, deren Konten, Depots und Zahlungen betreffen außerdem einen äußerst sensiblen Bereich.

Wenn hier der Datenschutz nicht ernst genug genommen wird und Datenpannen passieren, ist das sicherlich kontraproduktiv für den Ruf des Unternehmens. Schließlich müssen sich FinTechs erst einmal das Vertrauen ihrer Kunden verdienen, dass etablierte Finanzhäuser bei ihrer Kundschaft schon seit Jahrzehnten genießen. 

Über die Kanzlei Mutschke:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei für Unternehmensrecht und berät ihre Mandanten sowohl in der Gründungsphase als auch im laufenden Geschäft. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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