F.I.P. MaxiFo GmbH & Co. 1. Beteiligungs KG: Strafverfahren gegen Fondsverantwortliche!

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Die Fondsgesellschaft hatte im vergangen Jahr wiederholt versucht, weitere Zahlungsansprüche gegenüber Gesellschaften geltend zu machen, die mit Ihren Zahlungen in Rückstand geraten waren.

Wir vertreten einige Anleger der F.I.P. Fonds, die uns mit der Prüfung und Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz bzw. mit dem Ziel der vorzeitigen Beendigung der Beteiligungen beauftragt hatten, da keine der ihnen gemachten Versprechungen eintraten, sondern vielmehr der Verlust des bisherig investierten Geldes zu beklagten ist. Hierbei vertreten wir auch Anleger die, weil sich die Fondsgesellschaften einer vorzeitigen Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses durch Kündigung bzw. Widerruf widersetzen, uns mit der gerichtlichen Feststellung der vorzeitigen Beendigung beauftragt haben. Zudem schuldet die Fondsgesellschaft u. E. die Erstellung von Abschichtungsbilanzen, also Abrechnung der Gesellschafterkonten. Dem war die Fondsgesellschaft unseres Erachtens nicht nachgekommen ist, indem man auf die negative Bilanz verwies und ausführte, dass die Beteiligung keinen Gegenwert besitzt.

Da angesichts der Anklage der Staatsanwaltschaft nach Ansicht des Vorsitzenden Richters des Landgerichts München II eine Aufklärung zu erwarten ist, was

  • die Unternehmensstruktur des Fonds sowie 
  • das Anlagekonzept und
  • deren Umsetzung angeht,

wurde das Verfahren unseres Mandanten bis zum Abschluss des Strafverfahrens (Landgericht München I (Az. 5 KLs 312 Js 153047 / 11) ausgesetzt.

Dies wird durch uns ausdrücklich begrüßt, da insoweit dann auch Klarheit für die Anleger des bzw. ggf. der verschiedenen F.I.P. Fonds (urspr.: F.I.P. Garantie-, F.I.P. Finanz- und F.I.P. MaxiFo AG und Co. KG) geschaffen werden dürfte.

Die Kripo hatte gegen die Fondsverantwortlichen u. a. infolge einer Anzeigeerstattung des Geschäftsführers der Treuhandgesellschaft unter dem Tatverdacht der Untreue ermittelt.

Eine Abschlussverfügung oder der Inhalt des Anklageschriftsatzes selbst ist unsere Kanzlei nicht bekannt. Weitere Akteneinsichtsgesuche waren unserer Kanzlei verweigert worden.

Dabei hatte das Landgericht München I das Interesse unserer Mandantschaft als Fondsanleger und das schutzbedürftige Interesse der Angeschuldigten abgewogen. Das schutzwürdige Interesse der Angeschuldigten war als überwiegend beurteilt worden. Außerdem will das Strafgericht nicht, dass Einzelheiten der Anklage, welche ggf. Gegenstände von Zeugeneinvernahmen sein werden, vorab in der Öffentlichkeit diskutiert werden.

Immerhin besteht aber aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden Anlass zur Anklageerhebung.

Dass hierdurch Vermögensschäden zugunsten der Anleger der F.I.P. kompensiert werden, ist fraglich, da Verluste der Investitionen jedenfalls auch durch misslungene Anlagegeschäfte und nicht ausschließlich durch Veruntreuungen anzunehmen sind. Außerdem kümmert sich ein Strafgericht im Regelfall nicht um zivilrechtliche Forderungen Betroffener, es sei denn, Straftaten werden mit Geldauflagen geahndet.

Ob also z. B. die Verpflichtung weiterhin besteht, monatliche Raten aufgrund unterzeichneter Beitrittserklärungen zu bezahlen, ob eine Schadenskompensation gegenüber Vermittlern oder Gründungsgesellschaftern des Fonds ermöglicht ist, wird in einem solchen Strafverfahren nicht geklärt.

Unsere Kanzlei vertritt wirtschaftlich geschädigte Anleger nunmehr seit fast 20 Jahren. Uns ist es wiederholt gelungen, Schadensersatzansprüche gerichtlich feststellen zu lassen und Zahlungen an unsere Mandanten zu erstreiten. Ob dies noch im Fall der F.I.P. Beteiligungen möglich ist, sehen wir aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung der Fondsgesellschaften, aber auch aufgrund von Zeitabläufen kritisch. Allerdings auch soweit die Fondsgesellschaft wiederholt Zahlungsforderungen gegenüber Anlegern geltend gemacht hatte, zuletzt Ende letzten Jahres.

Wollen auch Sie sich als Anleger der F.I.P. Gesellschaften über rechtliche Möglichkeiten unterrichten, insbesondere ob ggf. eine vorzeitige Beendigung der Beteiligungsverhältnisse durch Kündigung möglich ist, wenn monatliche Raten gezahlt werden? Dann bitten wir höflich darum, unserer Kanzlei Ihre Beitrittserklärungen zu übermitteln. Gerne erstellen wir kostenfrei ein Angebot für Ihre rechtliche Interessenvertretung, wenn wir Erfolgsaussichten erkennen können.


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