Firmengründung in der Schweiz – ein starker Wirtschaftsstandort!

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Einleitung

Mit der Schweiz verbindet man nicht nur wunderschöne Landschaften, köstliche Schokolade, herzhaften Käse und exklusive Uhren, sondern auch wirtschaftliche Stabilität, eine feste Währung und ein leistungsfähiges Bankensystem.

Den teilweise unvorteilhaften Schlagzeilen zum Trotz ist und bleibt die Schweiz ein interessanter Wirtschaftsstandort. Wer dabei denkt, dass dies ausschließlich für große, international agierende Unternehmen der Fall sei, der irrt. Insbesondere Start-Ups sowie kleine und mittelständische Unternehmen können von den kurzen Wegen, der verkehrsgünstigen Lage, der Verlässlichkeit und der Internationalität der Schweiz profitieren.

Geschäftliche Beziehungen mit der Schweiz

Bei der Ausweitung der geschäftlichen Beziehungen ins Ausland empfiehlt es sich immer, sich mit den rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort intensiv zu befassen.

Man könnte nunmehr meinen, dass aufgrund ähnlicher Rechtssysteme und fehlender sprachlicher Barrieren die Schweiz eine Ausnahme von diesem Grundsatz darstellen würde. Dies ist jedoch zu verneinen. Die Schweiz kann aufgrund ihrer Beziehungen zur Europäischen Union und der damit verbundenen Unabhängigkeit nicht nur rechtliche, sondern auch kulturelle Besonderheiten aufweisen, an die bereits im Vorfeld gedacht werden muss.

Unternehmensgründung in der Schweiz

Die Gründung von Unternehmen in der Schweiz ist ein eigenständiger Wirtschaftszweig. Bei der Suche nach professioneller Unterstützung und Begleitung des Gründungsvorhabens lassen sich durch die einschlägigen Suchmaschinen im Internet zahlreiche kommerzielle und auf den ersten Blick nichtkommerzielle Anbieter finden. Hierbei tauchen Unternehmensberater, Treuhänder, spezielle Firmen und Anwälte gleichermaßen in Erscheinung.

Selbstverständlich steht es dem Verfasser dieses Artikels Herrn Rechtsanwalt Lustenberger an dieser Stelle nicht zu, sich über die eine oder andere Variante negativ zu äußern; es ist immer im Einzelfall zu prüfen, welche Dienstleistungen erforderlich und erwünscht sind.

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass bereits im ersten Stadium des Gründungs- oder Beteiligungsvorhabens zwingend qualifizierter Rat eingeholt werden muss.

Gesellschaftsformen und Gründungsverfahren

Das Schweizer Recht kennt u.a. die Möglichkeit, eine

  • einfache Gesellschaft,
  • Kollektivgesellschaft,
  • Kommanditgesellschaft,
  • Aktiengesellschaft,
  • Kommandit-Aktiengesellschaft,
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
  • Genossenschaft

zu gründen. Darüber hinaus können selbstverständlich auch eine Stiftung, ein Verein oder der Aufbau einer Holdinggesellschaft ins Leben gerufen werden.

Stehen eine Firmensitzverlegung, Neugründung oder Beteiligung an einer bereits bestehenden Gesellschaft im Raum, ist die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Gesellschaftsformen und den damit einhergehenden Rechten und Pflichten als erster Schritt zwingend.

Das eigentliche Gründungsverfahren als zweiter Schritt unterscheidet sich nicht wesentlich von demjenigen in Deutschland. Auch in der Schweiz bedarf es zunächst umfassender Vorbereitungen (Erstellung des unternehmerischen Konzepts, Überprüfung der Zulässigkeit der Firmierung, markenrechtliche Kongruenzprüfung usw.). Des Weiteren ist das zu hinterlegende Kapital bei einer Bank zu hinterlegen und etwaige öffentliche Unterlagen sind entsprechend einzuholen. Nach der Abhaltung der Gründungsversammlung, welche vor einem Notar abgehalten werden muss, erfolgt die Anmeldung beim Handelsregisteramt und bei den Steuerbehörden.

Besonderheiten des Wirtschaftsstandorts Schweiz

Zu den Besonderheiten des Wirtschaftsstandorts Schweiz zählt vorrangig das Schweizer Bankgeheimnis. Die Schweiz verfügt über zahlreiche in- und ausländische Banken, die über ein ausgebautes internationales Netzwerk im Geschäfts- und Vermögensverwaltungsbereich verfügen. Der Wandel der Zeit hat dazu geführt, dass das Bankgeheimnis sich nach und nach verändert hat bzw. anpassen musste.

Eine weitere Besonderheit ist in der Verschwiegenheit im Hinblick auf sensible Daten und der damit verbundenen Wahrung des Geschäftsgeheimnisses zu sehen. Es besteht in der Schweiz lediglich eine beschränkte Pflicht zur Hinterlegung von geschäftlichen Dokumenten bei Behörden und Veröffentlichungen von geschäftlichen Angaben. Erwähnenswert sind selbstverständlich auch die Vielfalt der Steuergesetze und die Möglichkeiten der Besteuerung der Unternehmen.

Ausblick

Sofern Sie die Gründung einer Gesellschaft in der Schweiz oder die Beteiligung an einer bereits bestehenden Gesellschaft in Betracht ziehen, sollten Sie bereits zu Beginn der Überlegungen anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Eine Aufarbeitung Ihres wirtschaftlichen Status quo und die Ausarbeitung Ihres unternehmerischen Konzepts stehen hierbei im Vordergrund. Dadurch können Möglichkeiten und Chancen mit Ihnen zusammen entwickelt werden, aber auch bestehende Vorurteile oder falsche Erwartungen bereits im Vorfeld ausgeräumt werden.

Herr Rechtsanwalt Lustenberger – geboren und aufgewachsen in der Schweiz, Inhaber einer Schweizer Beratungsfirma – begleitet Sie auf dem Weg in die Schweiz und stellt dabei Ihren ersten Ansprechpartner dar. Nehmen Sie mit Rechtsanwalt Lustenberger Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.

RA Thomas Lustenberger



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