Firmengruendung Spanien im Jahre 2021 mit Steuervorteilen, Immobilieninvestition

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Firmengruendung mit Steuerersparnis in Spanien im Jahre 2021

In Spanien gibt es im Jahre 2021 steuerliche Erhoehungen in der Einkommensteuer, wenn mehr als 300.000 Euro Besteuerungsgrundlage aus Arbeitseinkuenfte gegeben ist, dann wird in Madrid die Besteuerung auf 45.5% steigen und in Barcelona, Katalonien auf 50% und im Bereich der Bitcoin Besteuerung wird die Kontrolle ueber das System FIAT erhoeht, und schliesslich ist jeder Verkauf von Kryptowaehrungen steuerlich angabepflichtig, auch im Verlustfalle. Einkuenfte aus Kapital ueber 200.000 Euro, werden nunmehr mit 26% und nicht mehr mit 23% besteuert, wichtig fuer alle Immobilienverkäufer, die in Spanien steuerlich ansaessig sind.
Die Vemoegensteuer erfaehrt eine Erhoehung des Steuersatzes von 2.5% auf 3.5% bei Vermoegen ueber 10.695.996,06 Euro

Deshalb ist bei einer Besteuerungsgrundlage von ab 100.000 Euro vor Steuer stets an die Gruendung einer spanischen Kapitalgesellschaft (SL oder SA) zu denken, die auch nicht vermoegenssteuerpflichtig ist.
Die Firmengruendung fuehren wir in einer Woche durch und nach 6 Wochen ist die vollstaendige Operativitaet gegeben.
Nach der Firmengruendung betreuen wir sie buchhalterisch und steuerlich in Spanien und auf Wunsch auch in Deutschland und Spanien.

Steuer und Buchhaltungsservice:
Steuermodelle RIC, DIC und ZEC auf den Kanarischen Inseln.

Auf den Kanarischen Inseln bleibt es bei den Steuerersparnissen zum Anreiz zur Investition und Schaffung von Arbeitsplaetzen im Jahre 2021.
Steuerersparnis Spanien 4% statt 25 % Koerperschaftsteuer mit RIC Ansparrueckstellung

Mit der Mitteilung vom November 2020, wurde die sogenannte RIC auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria, etc) in Hinblick auf die Nutzung von vorweggenommenen Investitionen, die jetzt notwendig oder durch COVID moeglich sind, wie Hotelrenovierungen oder Eroeffnung einer neuen Betriebsstaette (Zahnarztpraxis, Schoenheitschirurgie, Software Engineering von Apps, Marketing Filmbranche etc), verlaengert bis zum 31.12.2021.
 Damit koennen jetzt Investitionen getaetigt werden, die steuerlich in Zukunft zur Verguenstigung genutzt werden koennen.

 Die RIC ist die sogenannte reserva de inversiones en Canarias und damit eine Ansparrueckstellung, die nur auf den Kanarischen Inseln gilt, fuer eine Betriebsstaette oder ein Unternehmen, dass dort ansaessig ist.
Voraussetzungen:
1. Einzelfirma oder Freiberufler (Zahnarzt, Allgemeinmediziner, Facharzt etc) mit Steuerpflichten in der Einkommensteuer (IRPF) ordentlicher Buchhaltung und entsprechender Besteuerung (estimación directa)- Direkte Reduzierung der Steuerzahllast in der Einkommensteuer (deducción) bis maximal 80% in Bezug auf die Steuerlast der Aktivitaet, die durch die Investition erweitert oder begonnen wird.
Besonders interessant ist die Erstinvestition, Neueroeffnung eines Unternehmens in der Marketing, Werbefilmbranche, Spielfilmbranche, Softwareherstellung, Online Handel etc)
a. Kauf von neuen Anlageguetern (Immobilien, Praxisräume, Buerogebäude, Hotel) Beispiel: Zahnarzt eroeffnet Praxis der Schoenheitschirurgie und kauft Praxisräume, die neugebaut werden.
HINWEIS: Beim Kauf von gebrauchten Anlageguetern, ist vorher unsere steuerliche Beratung einzuholen.
2. Spanische SL (GmbH) (Normalfall im weiteren erläutert) oder auch eine spanische Aktiengesellschaft (SA)
Maximale Steuerleichterung: 90% der Besteuerungsgrundlage kann rueckgestellt werden.

Berechnungsbeispiel RIC
600 Euro Gewinn vor Steuer, Steuersatz 25%
RIC Rueckstellung maximal in diesen Fall: 525,98 Euro
Besteuerungsgrundlage 74.02 Euro
Steuerersparnis: 131,5 Euro (statt 150 Euro werden nur 18.51 Euro Koerperschaftssteuer) bezahlt.

TIPP: Eine Einzelfirma kann in eine spanische GmbH umgewandelt werden und die RIC kann in die SL uebernommen werden.

Die DIC ist ebenso nur auf den Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria etc) gueltig, ist jedoch von der RIC zu unterscheiden und hat seine Herkunft der zentralstaatlichen DI, Anreiz fuer Investitionen in Spanien.
DIC ist eine direkte Steuerlastreduzierung aufgrund einer Investition und keine Ansparrueckstellung wie die RIC.
Beispiel: Kauf von Neu- Fahrzeugen einer Autovermietung oder medizinische Geraete in einer Arztpraxis konnten bis zu 25% vom Kaufpreis direkt Steuerlast senkend eingesetzt werden.

HINWEIS: Die DIC ist nicht mit der RIC kompatibel, wenn es sich um das gleiche Investitionsgut handelt.

Auf Mallorca, Ibiza, Madrid findet die sogenannte DI – deducción de inversión Anwendung, da dies eine zentralspanische Regelung ist.
Die DI ist ein Instrument zur Steuerersparnis
a. Anreiz fuer Investitionen in bestimmten Aktivitaetsbereichen
Beispiel: Filmproduktion, Werbebranche, Forschung
oder
b. Anreiz fuer spanische Unternehmen konjunktuerell bedingt;

TIPP: Die RIC ist wesentlich effizienter in Bezug auf die Steuerersparnis als die DI.

Die steuerlichen Anreize auf den Kanarischen Inseln, werden noch ergaenzt durch die ZEC, die noch bis zum 31.12.2021 beantragt werden kann, so dass man bis zum Jahre 2026, vorbehaltlich weiterer Verlaengerung, den privilegierten Koerperschaftssteuersatz von 4% statt 25% auf Mallorca nutzen kann.
 In Kuerze gesagt, ist die ZEC lohnenswert, wenn mehr als 300.000 Euro Jahresumsatz generiert wird, und innovative Aktivitaeten wie Softwareherstellung, Werbefilmbranche o.a. mit 5 notwendigen Mitarbeitern und einer Investitionspflicht von 100.000 Euro in den ersten 2 Betriebsjahren ausgefuehrt werden.




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