"Flug 7500 - Sie sind nicht allein": Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Rechteinhaberin

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Das Film-Spektakel der Rechteinhaberin Tele München Fernseh GmbH + CO Produktionsgesellschaft wird in diesen Tagen aktuell von Waldorf Frommer Rechtsanwälten abgemahnt. Den Empfängern der Abmahnschreiben wird der Vorwurf gemacht, den Film mittels dem sogenannten Filesharing in Tauschbörsen im Internet zu verbreiten. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrages.

So sollten Sie sich verhalten, wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer für das Filmwerk „Flug 7500 – Sie sind nicht allein“ erhalten haben:

Eine Abmahnung niemals ignorieren!

Die Pflicht zur Reaktion! Wer eine Abmahnung erhält, ist verpflichtet, darauf zu reagieren. Wer eine Abmahnung nicht „ernst“ nimmt, bringt sich in die Gefahr eines kostspieligen Gerichtsverfahren: Die Abmahnkanzleien können den Unterlassungsanspruch auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Sie durchsetzen, welches oftmals ohne mündliche Verhandlung vonstattengeht. Dann müssen Sie zusätzlich auch noch die Kosten dieses Verfahrens tragen, was bei einem Streitwert von 25.000 Euro hohe Mehrkosten ergibt. Durch die richtige Reaktion können Sie erhebliche Mehrkosten vermeiden!

Keine voreiligen Zahlungen leisten!

Ob ein Anspruch gegen Sie überhaupt besteht und in welcher Höhe, bedarf einer Überprüfung: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12). In diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.

Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12).

Aber auch wenn Sie selbst die Urheberrechtsverletzungen zu verantworten haben: Vielfach sind die Forderungen überhöht und lassen sich erheblich reduzieren. Die anwaltliche Beratung kann Kosten sparen!

Die vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung sollten Sie unbedingt überprüfen lassen! Unterschreiben Sie nicht auf keinen Fall die vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärungen sind ein Leben lang bindend und können nicht widerrufen oder angefochten werden! Die beigefügten Unterlassungserklärungen werden von den Abmahnkanzleien regelmäßig viel zu weit formuliert. Daher empfiehlt es sich, eine modifizierte (abgeänderte) Unterlassungserklärung durch einen Anwalt formulieren zu lassen, die auf Ihren Einzelfall zugeschnitten ist.

Kontaktieren Sie uns für eine persönliche kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung telefonisch oder senden Sie uns Ihre Abmahnung zur Überprüfung per E-Mail zu.

Ihre Rechtsanwältin Scharfenberg


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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