Flug annulliert? Ihnen könnte eine Entschädigung nach der Fluggastrechte-Verordnung von bis zu € 600 zustehen!

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Flug ausgefallen


Gerade jetzt im Sommer nach Corona bricht die große Urlauberwelle los. In manchen Bundesländern sind bereits Sommerferien, in anderen sind sie bald. Daher kommt es gerade bei dieser aus den letzten Jahren ungewohnten, höheren Belastung der Airlines dazu, dass Flüge sich verspäten oder ausfallen. Wir klären Sie auf, wann Ihnen welche Entschädigung zusteht.


Wann haben Sie keinen Anspruch?


Zunächst vorweg, was Ihnen viele auf Google angezeigte Webseiten verschweigen: Eine Entschädigung steht Ihnen nicht in jedem Fall zu. Aber: Die Hürden sind nicht sonderlich hoch.

Am wichtigsten ist zunächst, dass kein "außerordentlicher Umstand" vorliegt. Dies sind  solche Umstände, die von dem Luftfahrtunternehmen nicht zu verantworten sind. So beispielsweise politische Instabilität im Urlaubsland, Wetterbedingungen und andere Sicherheitsrisiken die einen sicheren Flug verhindern und den Betrieb des ausführenden Luftfahrtunternehmens beeinträchtigende Streiks.

Ob sich das Luftfahrtunternehmen durch die Berufung auf außergewöhnliche Umstände von der Haftung befreien kann, ist regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Technische Probleme sind aber kein außerordentlicher Umstand und die Airline macht sich somit Ersatzpflichtig.

Wichtig ist auch, wann Sie durch die Airline informiert wurden. So gibt es im Einzelfalls unterschiede zwischen einer Mitteilung mehr als 14 Tage vor Abflug (kein Anspruch), 7-14 Tage vor Abflug (Haftungserleichterungen für die Airline) oder weniger als 7 Tage vor Abflug (volle Ersatzpflicht der Airline).


Wann haben Sie welchen Anspruch?


Zunächst muss Ihr Flug für die pauschale Entschädigung annulliert worden sein. Bitte beachten Sie aber, dass die Fluggastverordnung der EU komplex ist und nicht abschließend alle Fälle in einer Tabelle beantwortet werden können. Folgende Tabelle gibt Ihnen aber einen groben Überblick, wann Sie möglicherweise welche Entschädigung geltend machen können (bei Benachrichtigung weniger als 7 Tage vor Abflug):


FlugdistanzAnkunftsverspätungsdauerEntschädigung
<1500 km>2 Stunden 250 €
1500 km - 3500 km>3 Stunden 400 €
>3500 km>4 Stunden600 €


Was muss ich beachten?


Wenn bei Ihnen der Fall eintritt, dass der Flug annulliert wird und sich Ihre Ankunft dadurch verspätet, dokumentieren Sie alles genau. Lassen Sie sich von Mitarbeitern der Airline eine schriftliche Bestätigung geben und tauschen Sie Daten mit Mitreisenden aus. Heben Sie alle Quittungen für Aufwendungen auf, die Ihnen aufgrund der Verspätung entstanden sind (Verpflegung, Übernachtung, Taxi).


Wenn Sie gut wieder zurückgekehrt sind, kontaktieren Sie zeitnah einen Rechtsanwalt für die Entschädigung. Dieser kann Sie ebenfalls dazu beraten, welche weiteren Schadensersatzleistungen Sie möglicherweise fordern können.


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