Energieversorger bleiben an Preisgarantie gebunden

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Das LG Düsseldorf hat jüngst in seiner Verfügung Az.: 12 O 247/22 entschieden, dass die Rechte des Verbrauchers in dieser Energiekrise nicht weiter geschwächt werden.

In Frage stand, ob Energieanbieter Ihre durch Preisgarantie garantierten Preise wegen der derzeitigen Energiekrise anheben können. Das Landgericht entschied nun, dass das nicht geht. Häufig versuchen Anbieter dies meiner Erfahrung nach mit § 313 BGB (Störung der Geschäftsgrundlage) zu begründen. Ich haben hier auch bereits in der Vergangenheit dahingehend beraten, dass dies nicht geht. Mit Preisgarantien geht man gerade das Risiko von Preissteigerungen am Energiemarkt als Anbieter ein. Sich nun mit einer Störung der Geschäftsgrundlage herauswinden zu wollen, ist Unsinnig und widerspricht dem Grundgedanken einer solchen Preisgarantie.

Derzeit versuchen Anbieter aber auf verschiedene Weisen, Ihre Preisgarantien zu durchbrechen. Seien Sie in diesem Zusammenhang auch vorsichtig mit der Gasumlage. Hier versuchen Anbieter oftmals eine Erhöhung durch die Hintertür, indem man den Preis um mehr als die Gasumlage erhöht.

Widersprüche gegen diese Preiserhöhungen legen die Anbieter dann gerne fälschlicherweise als Kündigung des Kunden aus. Man ist sich hier auf Seiten der Energieanbieter derzeit für nichts zu Schade, um Bestandskunden abzubauen oder die Preise gewaltig zu erhöhen.

Bei Streit mit Ihrem Energieanbieter unterstütze ich Sie gern.

Sollten Sie zu diesem Thema noch Fragen haben, kontaktieren Sie mich gerne. Ich beschäftige mich ausgiebig mit dem Recht für Verbraucher am Energiemarkt.


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