Flugzeugfonds in der Krise – häufig ist Rückabwicklung möglich

  • 2 Minuten Lesezeit

Flugzeugfonds zählten bis Mitte der 2000er-Jahre - neben den Schiffsfonds - zu den „Lieblingen" von kapitalkräftigen Anlegern und wurden daher auch von den entsprechenden Vermittlern forciert angeboten. Bei einem Flugzeugfonds wird mit den Geldern der investierenden Anleger ein Flugzeug erworben, welches im Anschluss dessen dann an eine Fluggesellschaft vermietet wird.

Flugzeugfonds sind in der Regel als Leasingfonds ausgestaltet. Die Erträge der Anleger werden durch die von den Fluggesellschaften an den Fonds zu zahlenden Leasingraten und aus dem Erlös des mit Ende der Vertragslaufzeit vorgenommenen Verkaufs sichergestellt. Das Risiko eines wirtschaftlichen Ausfalls sowie die Betriebs- und Wartungskosten wird dabei von der als Leasingnehmer auftretenden Fluggesellschaft übernommen. Flugzeugfonds wurden dabei in der Regel als sicheres Anlagemodell angeboten, das hohe Renditen und attraktive steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten versprach und im Vergleich zu anderen Steuersparmodellen ein für die Anleger überschaubares Restrisiko aufwies.

Die Ende 2007 einsetzende weltweite Wirtschafts- und Finanzmarkkrise machte jedoch auch vor Flugzeugfonds nicht halt: Drastische Gewinneinbrüche wegen des deutlichen Rückgangs der Passagierzahlen führten gerade bei kleineren Leasingnehmern zu einer Einstellung der Leasingraten. Die als risikoarm und absolut sicher angebotenen Flugzeugfondsbeteiligungen können sich aber rasch für die Anleger zu einem finanziellen Desaster entwickeln. Gerät z. B. die leasende Fluggesellschaft in Zahlungsschwierigkeiten oder bleibt der Veräußerungserlös im Falle des Verkaufs der Maschinen deutlich unter den prognostizierten Erwartungen, steigt das - von den Emittenten immer als theoretisch eingestufte - Risiko auf den hohen Verlusten sitzenzubleiben.

Hinzu kommt, dass aufgrund einer Entscheidung des BFH aus dem Jahr 2007, die im Falle der Veräußerung des bzw. der Flugzeuge erzielten Gewinne zwischenzeitlich auch versteuert werden müssen. Hier drohen den Anlegern somit auch der Verlust und damit die Rückzahlung der bis dato erhaltenen Steuervergünstigungen.

Aus Gesprächen mit betroffenen Anlegern (insbesondere bezüglich Fonds der Emissionshäuser HCI Capital, Sachsenfonds und Wölbern) wissen wir, dass Anlageberater und Vermittler häufig nicht oder nicht ausreichend über die Risiken dieser Beteiligungen aufgeklärt haben. So unterblieben in der Regel Hinweise auf die allgemeinen unternehmerischen Risiken (z. B. Totalverlustrisiko, Wiederaufleben der Haftung, eventuelle Nachschusspflichten, Unsicherheit der Renditezahlungen) oder die speziellen Risiken (z. B. Beleihungsauslauf, Währungsrisiken bei Finanzierung in USD, Auslauf Erstleasing). Wenn eine derartige Aufklärung unterblieben ist, können Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler oder Berater, aber auch gegen Initiatoren oder Gründungsgesellschafter gegeben sein. Häufig ist daneben auch der Hinweis auf die bei solchen Anlagemodellen üblicherweise an den Vermittler gezahlten Rückvergütungen (Kick-backs) oder Innenprovisionen unterblieben. Auch dies begründet nach der Rechtsprechung des BGH einen Anspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung. Gerne übernimmt die KKWV-Anwaltskanzlei die Prüfung möglicher Ansprüche von Flugzeugfonds-Anlegern.

Ansprechpartner ist hier Herr Rechtsanwalt Rainer J. Kositzki.

Kurzprofil: KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Rainer Kositzki

Beiträge zum Thema