Ford-Diesel bestehen Hauptuntersuchung nicht - Rückruf 24E06
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Neues Messverfahren: Dieselpartikelfilter von Ford ineffizient
Viele Ford-Diesel-Besitzer stehen vor dem Problem, dass ihre Fahrzeuge die Euro 6 Abgasuntersuchung nicht bestanden haben. Woran liegt das?
Seit dem 1.7.2023 gilt eine neue Messmethode bei der Abgasuntersuchung für Euro-6-Diesel. Bis dahin wurde die Trübung des Rauchgases gemessen, das aus dem Auspuff ausgestoßen wird. Nun erfolgt mit einer verfeinerten Messung eine genaue Zählung der Partikel im Abgas. Diese Neuerung betrifft ausschließlich Diesel mit Euro 6. Bei älteren mit Euro 4 oder Euro 5 bleibt es bei der Messung der Rauchgas-Trübung.
Auffallend viele Selbstzünder des Herstellers Ford bestehen den neuen Test nicht. In Deutschland könnte das eine hohe fünfstellige Zahl betreffen. Es erscheint sogar so, als wären die Partikelfilter völlig dysfunktional.
Nicht nur, aber vor allem Ford ist betroffen, berichtet schon früh ams.
Rückruf für Ford: Code 14555R, 24E06
Das Kraftfahrt-Bundesamt ermittelte und verdonnerte Ford zu einem Rückruf.
Bei dem Rückruf geht es um164.168 Fahrzeuge aus den Baujahren 2014 bis 2020. Nach KBA-Angaben soll eine Rekalibrierung der Dieselpartikelfilter-Regeneration Abhilfe schaffen. Zudem wird der Partikelfilter geprüft und bei festgestellter Beschädigung getauscht. Alle Halter betroffener Fahrzeuge werden über das KBA angeschrieben und mit ihrem Fahrzeug in die Werkstätten gebeten. Beim KBA läuft der Rückruf unter der Referenznummer 14555R, der Hersteller hat für die Rückrufaktion den Code 24E06 vergeben. Betroffen sind die Modelle B-Max, C-Max, Eco Sport, Fiesta, Focus, Galaxy, Grand C-Max, Kuga, Mondeo, Ranger, S-Max, Tourneo Connect, Transit Connect, Transit Courier.
Aber dies wird dauern und ersetzt Ford-Besitzern nicht den zwischenzeitlichen Ärger und Schaden.
Also: Prüfen, ob unzulässige Abschalteinrichtungen vorhanden sind
Ford hat nicht nur minderwertige Dieselpartikelfilter eingebaut. Es gibt ein weiteres verdecktes Problem.
Experten zufolge hat Ford wie alle Hersteller Dieselfahrzeuge bis zur Abgasnorm Euro 6c mit sog. rechtswidrigen Thermofenstern ausgestattet. Dieser Umstand berechtigt nach neuester Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (C-100/21) und des Bundesgerichtshofs (BGH VIa ZR 335/21) zu Schadensersatz in Höhe von bis zu 15 % des Kaufpreises.
Unabhängige Sachverständige haben Dieselfahrzeuge von Ford eingehend untersucht. Zu Tage getreten sind auffällige Abweichungen bei den Stickstoffdioxidwerten im Realbetrieb von denen im Prüfstand. Die Euro-6-Grenzwerte wurden eklatant übertroffen (alles Euro 6-Modelle):
- Ford Focus/ C-Max 1.5 TDCi (6,9-fache Überschreitung)
- Ford Kuga 2.0 TDCi 2×4 (7,7-fache Überschreitung)
- Ford Mondeo 2.0 Duratorq TDCi (9,2-fache Überschreitung)
Die britische Vehicle Certification Agency (VCA), das Pendant zum deutschen Kraftfahrtbundesamt, hat im Ford C-Max mit der Genehmigungsnummer e13*2007/46*1103*15, Motorcode XWDB eine verdächtige Abschalteinrichtung entdeckt.
Der Motor mit dem Motorcode XWDB zum Beispiel wurde nicht nur im Ford C-Max verbaut, sondern auch im
-Ford Focus III und im
-Ford Grand C-Max.
Zudem sprechen die Erfahrungen, die bisher im Dieselskandal gemacht wurden, dafür, dass die Euro 5 -Modelle erst recht mit unzulässigen Abschalteinrichtungen ausgestattet wurden.
Wer einen Diesel besitzt, der die Abgasuntersuchung nicht bestanden hat, kann also möglicherweise an anderer Stelle eine Kompensation erhalten. Alle Besitzer von Ford-Dieselmodellen und nicht nur von den oben genannten sollten daher rechtlichen Rat einholen.
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