Rückruf-Bescheide des KBA geleakt – Chancen auf Diesel-Schadensersatz steigen
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Geheime Dieselpapiere online
Vor allem der Volkswagenkonzern hat mittels sog. unzulässiger Abschalteinrichtungen die Abgassteuerung vieler Modelle manipuliert. Die Klagewelle, die sich bisher um Modelle mit dem EA189-Dieselmotor drehte, rollt schon seit 2015. Der EA189-Motor hat 1,6 bis 2,0 Liter Hubraum und wurde zwischen 2007 und 2015 in Unterklasse- und Mittelklassemodelle des Volkswagenkonzerns verbaut. Die Beweislage für Kläger ist hier außerordentlich gut. Die Wahrscheinlichkeit, wenigstens ein passables Vergleichsangebot zu erreichen, ist sehr hoch.
Das Kraftfahrtbundesamt hat aber auch in anderen Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen gefunden und Rückrufe angeordnet oder Herstellern im Rahmen „freiwilliger Serviceaktionen“ die Gelegenheit gegeben, die unzulässigen Abschalteinrichtungen mit Softwareupdates zu beseitigen. Das heißt, auch hier stehen Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller in Rede.
Problem: Die Bescheide waren nicht öffentlich zugänglich. Das Kraftfahrtbundesamt gab sie auch nach Aufforderung von Rechtsanwälten nicht heraus. Offenkundig hielt das Amt, möglicherweise auch die Bundesregierung hier die schützende Hand über die Hersteller.
Es fehlte damit an handfesten Beweisen, die schwarz auf weiß belegten, was das Kraftfahrtbundesamt gefunden und festgestellt hatte. Nun ist aber öffentlich geworden, was das Handelsblatt die „geheimen Dieselpapiere“ nennt, nämlich die Rückrufbescheide für
- Audi A4, 3,0-Liter-Diesel Euro 6, Audi A6, A7, 3,0-Liter-Diesel Euro 6, Audi A8 3,0-Liter-Diesel Euro 6, Audi Q5, SQ5 3,0-Liter-Diesel Euro 6, Audi Q7 Typ 4L 3,0-Liter-Diesel Euro 6;
- VW Touareg 3,0-Liter-Diesel Euro 6;
- Porsche Cayenne S 4,2-Liter-Diesel Euro 6, Porsche Macan S 3,0-Liter-Diesel Euro 6.
Das sind die „starken“ Maschinen aus dem VW-Konzern, von denen es lange hieß, sie seien sauber.
Gute Chancen vor Gericht für Betroffene
Käufer dieser Wagen sollten bereits zu einem Softwareupdate aufgefordert worden sein oder bald eine Aufforderung erhalten. Und sie haben nach einem recht neuen Urteil des OLG Koblenz (OLG Koblenz, Urt. v. 12.6.2019 – 5 U 1318-18) eine gute Ausgangsposition: Das Urteil behandelt zwar den EA189-Motor (siehe oben), das OLG Koblenz entschied aber, dass allein aufgrund des Bescheids des Kraftfahrtbundesamtes von einer unzulässigen Abschalteinrichtung auszugehen sei.
Diese Feststellung lässt sich auf die anderen Modelle übertragen, zu denen die Bescheide nun bekannt geworden sind. Einen sehr wichtigen Baustein für eine erfolgreiche Klage haben somit jetzt alle zur Hand, zu deren Modell ein Bescheid öffentlich geworden ist. Die Bescheide sind auf der Website des Verfassers einsehbar, aber auch online beim Handelsblatt.
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