Forderung Vertragsstrafe des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. durch Burchert & Partner

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Uns liegt aktuell eine Vertragsstrafenforderung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. gegen unseren Mandanten vor. Der Verband sozialer Wettbewerb e. V. lässt sich in der Angelegenheit durch Burchert & Partner Rechtsanwälte vertreten. Der Forderung zur Zahlung der Vertragsstrafe von 3.100 € liegt der nachstehende Sachverhalt zugrunde.

Was bisher passiert ist

Der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. mahnte unseren Mandanten ab. Der Abgemahnte habe auf dem Verkaufsportal Amazon laut Vorwurf gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wurde vom Verband Sozialer Wettbewerb e. V. auch die Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 178,50 € gefordert.

Unser Mandant gab ohne Hinzuziehung eines Rechtsanwalts die geforderte Unterlassungserklärung ab und zahlte auch die 178,50 €. Daraufhin passierte zunächst nichts.

Die aktuelle Forderung 

Aktuell ging unserem Mandanten ein weiteres Schreiben des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. zu. Unser Mandant habe gegen die Unterlassungserklärung verstoßen. Deswegen müsse unser Mandant eine Vertragsstrafe in Höhe von 3.100 € zahlen. Außerdem wird die Abgabe einer neuen Unterlassungserklärung mit einer festgesetzten Mindestvertragsstrafe in Höhe von 3.100 € gefordert.

Wie Sie sich bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung verhalten sollten

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. erhalten haben, unterschreiben Sie auf keinen Fall eine Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Beratung! Lassen Sie sich nicht von den relativ geringen Abmahnkosten täuschen. Es kann zwar teurer erscheinen, einen Anwalt zu beauftragen, als einfach die knapp 200 € zu zahlen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen jedoch eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen und weitere Schritte zur Vermeidung von Vertragsstrafen einleiten. Auf diese Weise können überhöhte Vertragsstrafen vermieden werden.

Ein juristischer Laie kann die rechtlichen Konsequenzen und Möglichkeiten jedoch nicht einschätzen. Sie sollten sich dafür immer an einen Anwalt wenden. Dies ist wegen der oben genannten Gründe auch bei scheinbar harmlosen Geldforderungen dringend anzuraten.

Wer wir sind

Die Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg ist eine Kanzlei mit Spezialisierung auf Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Mit Sitzen in Hamburg und Berlin vertreten wir bundesweit Unternehmen sowie Privatpersonen. Wir haben mit wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen langjährige Erfahrung. Auch Ihnen helfen wir gerne mit Ihrer Abmahnung.

Schreiben Sie uns dazu einfach eine E-Mail oder rufen Sie an. Beschreiben Sie Ihr konkretes Problem und geben Sie eine Rückrufnummer für Nachfragen an. Sie können uns auch schon vorab per E-Mail die Abmahnung und weitere Informationen zukommen lassen.


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