Forderungsschreiben des Inkassobüros enDebito collect & finance GmbH im Auftrag der dateyard AG

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Die Welt des Online-Datings bietet zahlreiche Möglichkeiten, neue Kontakte zu knüpfen und potenzielle Partner kennenzulernen. Ein aktuelles Thema betrifft das Forderungsschreiben des Inkassobüros enDebito collect & finance GmbH im Auftrag der dateyard AG. Nutzer werden aufgefordert, für eine angeblich kostenpflichtige Mitgliedschaft auf dem Datingportal casualfriends.de zu zahlen. Viele Anwender sind sich jedoch nicht bewusst, dass sie innerhalb der kostenlosen Probezeit kündigen müssen, um Kosten zu vermeiden. In solchen Situationen ist es wichtig, angemessen zu reagieren. Dieser Beitrag gibt betroffenen Nutzern hilfreiche Ratschläge, wie sie sich am besten verhalten sollten.

Was tun bei Erhalt einer Zahlungsaufforderung von dem Inkassounternehmen enDebito im Auftrag der dateyard AG

Nach Erhalt des Forderungsschreibens ist es ratsam, die angebliche Forderung sorgfältig zu prüfen. Vergewissern Sie sich, ob Sie tatsächlich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen haben. Überprüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen, insbesondere die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, um sicherzustellen, dass die Bedingungen klar und eindeutig waren.

Falls Sie tatsächlich eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf casualfriends.de abgeschlossen haben, stellen Sie sicher, dass Sie den Vertrag auf jeden Fall kündigen. Lesen Sie die Nutzungsbedingungen und die Kündigungsmodalitäten genau durch, um die Fristen und den Kündigungsprozess zu verstehen. Senden Sie die Kündigung idealerweise schriftlich oder per E-Mail und bewahren Sie den Nachweis über die rechtzeitige Kündigung auf.

Treten Sie mit dem Inkassobüro enDebito collect & finance GmbH in Kontakt, um die Angelegenheit zu klären. Fordern Sie eine detaillierte Aufstellung der angeblichen Forderung an und bitten Sie um Belege für den Vertragsabschluss sowie die Nichtkündigung innerhalb der Probezeit. Verlangen Sie eine Frist zur Stellungnahme, um Ihre Position angemessen prüfen zu können.

Falls Sie überzeugt sind, dass Sie die Mitgliedschaft ordnungsgemäß gekündigt haben oder dass die Forderung unberechtigt ist, können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Erläutern Sie Ihre Argumente und legen Sie alle relevanten Unterlagen bei, die Ihre Position unterstützen. Bewahren Sie Kopien aller Schreiben und E-Mails auf, die im Zusammenhang mit dem Widerspruch stehen.

Wie können wir Ihnen behilflich sein?

Wenn Sie unsicher sind oder rechtliche Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden Wir sind in diesen Fällen der richtige Ansprechpartner und können Ihre Vertragsunterlagen prüfen, Sie über Ihre Rechte informieren und Ihnen bei weiteren Schritten behilflich sein. Reichen Sie hierzu die Zahlungsaufforderung per E-Mail an (RAinSchuster@kanzlei-schuster.de) ein. Durch die Beantwortung Ihrer Anfrage entstehen Ihnen noch keine Kosten und keine Verpflichtungen. Als spezialisierte Kanzlei im Bereich Verbraucherschutz und Abofallen haben wir umfassende Erfahrung in der Bearbeitung solcher Fälle und sind bundesweit für Sie der richtige Ansprechpartner.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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