Fotorecht: Abmahnung Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner iAd. eurolftbild.de
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Die Berliner Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner versenden derzeit im Auftrag der Berliner Firma „euroluftbild.de", Dirschauer Straße 2, 12623 Berlin Abmahnschreiben aufgrund der angeblich unerlaubten Nutzung urheberrechtlich geschützter Fotoaufnahmen. Betroffen sind derzeit vor allem private Blogger.
Die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner fordern mit den Abmahnungen im Wesentlichen drei Dinge:
- Unterlassung
- Zahlung von Schadensersatz an die eurobild.de
- Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner
Unterlassungserklärung - nicht unterschreiben!
Zentraler Anspruch bei urheberrechtlichen Abmahnungen ist grundsätzlich der Unterlassungsanspruch. Die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner fordern Betroffene mit den Abmahnungen auf, die den Abmahnschreiben beiliegende vorformulierte Unterlassungserklärung zugunsten der euroluftbild.de zu unterzeichnen. Trotz der für die Abgabe der Unterlassungserklärung regelmäßig kurz gesteckten Fristen, sollten Betroffene Ruhe bewahren. Sollte tatsächlich eine zurechenbare Urheberrechtsverletzung vorliegen, besteht grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch der euroluftbild.de. Allerdings besteht kein Anspruch der euroluftbild.de auf Unterzeichnung gerade der vorformulierten - wesentlich zu weit gefassten - Unterlassungserklärung. Zu raten ist zu einer Neuformulierung, mit der jegliches Anerkenntnis einer Schuld ausgeschlossen wird und Folgeabmahnungen vermieden werden. Durch Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung lassen sich die Folgen der strafbewehrten Unterwerfung deutlich abmildern. Daran besteht naturgemäß auch ein hohes Interesse, weil die Unterlassungserklärung den „Unterlassungsschuldner" lebenslänglich bindet. Lassen Sie sich hier deshalb beraten.
Die Zahlungsansprüche - nicht zahlen!
Weiter fordern die Rechtsanwälte Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner die Zahlung von Schadensersatz und Erstattung der durch das Verfassen des Abmahnschreibens entstandenen Rechtsanwaltskosten. Der in den Abmahnschreiben jeweils geforderte Schadensersatz variiert - je nach Nutzungsintensität der streitgegenständlichen Lichtbilder. Gleiches gilt auch für die Höhe der vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Diese berechnen sich nach dem Gegenstandswert, der sich eben - zumindest auch - an der Nutzungsintensität bezüglich des streitgegenständlichen Werkes orientiert. Die von den Rechtsanwälten Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner geforderten Beträge sind in den uns vorliegenden Abmahnungen sämtlich überhöht und unserer Ansicht nach nicht durchsetzbar. Insbesondere ist die Nachweisbarkeit der angesetzten Nutzungsdauer höchst fraglich. Allerdings verbieten sich pauschale Ratschläge, da die geforderten Beträge deutlich variieren und so eine Einzelfallbetrachtung unerlässlich machen.
Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung von den Rechtsanwälten Denecke, von Haxthausen, Priess & Partner im Auftrag der euroluftbild.de aufgrund der unerlaubten Nutzung urheberrechtliche geschützter Fotoaufnahmen im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Sievers & Collegen - Rechtsanwaltskanzlei
Rheinstraße 11
D-12159 Berlin
E-Mail: f.sievers@recht-hat.de
Telefon: + 49 (0) 30 - 323 015 90
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