Fotorechtliche Abmahung der Cyfire Rechtsanwälte für Folkert Knieper erhalten?

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Sind Sie von den CYFIRE Rechtsanwälten aus Frankfurt abgemahnt worden, wels Sie Foto von Speisen (z. B. Dürüm Döner) ohne Zustimmung des Fotografen im Internet genutzt haben sollen?  Dann sind Sie damit nicht allein.  Wie kann und sollte man sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung verhalten?

Bilder von "Marions Kochbuch": Kanzlei CYFIRE mahnt ab

Und wieder wurde uns eine Abmahnung  der CYFIRE Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Frankfurt am Main vorgelegt.  Wieder geht es um den Vorwurf angeblichen Urheberrechtsverletzungen an Fotografien, deren Urheberrechte ein Herr Folkert Knieper aus Bremen für sich in Anspruch nimmt. Der abmahnende Fotograf ist kein Unbekannter.  Seit Jahren kontaktieren uns Abgemahnte wegen Abmahnungen dieses Fotografen.  Der Vorwurf ist dabei in der Regel folgender: den Abgemahnten wird vorgeworfen, Fotos des  abmahnenden Fotografen ohne seine Zustimmung genutzt zu haben. Üblicherweise geht es um Bilder von Lebensmitteln, die auf der Website „Marions Kochbuch“  veröffentlicht waren.

Abmahnungen über verschiedene Rechtsanwälte

Die Abmahnungen erfolgen in den vergangenen Jahren  entweder im Namen der Knieper Verwaltungs GmbH im Namen von Folkert Knieper direkt. Dabei kamen diese Abmahnungen schon aus dem Hause verschiedener Rechtsanwälte:

- Frömming Mundt und Partner (Hamburg)

- Albrecht Legal (Hamburg)

 - Albrecht-Bischoff (Hamburg)

- CYFIRE Rechtsanwälte (Frankfurt am Main)

- Pöpken Santjer Bischoff (Helsinki, Finnland)

Was wird in der Abmahnung verlangt?

Aktuell geht es in der Abmahnung der CYFIRE Rechtsanwälte um ein Foto eines Dürüm Döner welches von Herrn Kniepert geschaffen und später von den Abgemahnten unerlaubt genutzt worden sein soll. In letzter Zeit sind es offenbar vermehrt Döner Imbisse, die wegen der Verwendung solcher Fotos abgemahnt wurden.

Vom Abgemahnten wird daher einerseits eine so genannte „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ und Auskunft über die Nutzung des Bildmaterials gefordert. Zum anderen werden Anwaltskosten für die Abmahnung (1.071,95 €) gefordert sowie eine Lizenzgebühr (2.535,00 €) Allein der geltend gemachte Zahlungsbetrag (Lizenzschadensersatz und Abmahnkosten) beläuft sich vorliegend auf 3.606,95 €.

„Marions-Kochbuch“-Abmahnungen von Folkert Knieper: Was tun?

Wir empfehlen, die von den CYFIRE Rechtsanwälten erhobenen Ansprüche keinesfalls ohne eine nähere Prüfung durch einen Anwalt Folge zu erfüllen. Insbesondere in urheberrechtlichen Fällen, ist oft mehr als fraglich, ob die Forderungen überhaupt oder aber in der jeweils geforderten Höhe zu Recht erhoben werden. So stellen sich viele Fragen, die zu prüfen sind:


- Ist der Abmahner überhaupt tatsächlich Urheber, wie behauptet?

- Entspricht die Abmahnung den strengen formalen Voraussetzungen an eine urheberrechtliche Abmahnung?

- Treffen die Vorwürfe einer unbefugten Nutzung überhaupt zu?

- Wird mehr verlangt als gerichtlich realistisch durchsetzbar wäre?


Eine solche Abmahnung einfach zu ignorieren ist jedoch meist nicht zu empfehlen.  Nicht selten werden die Vorwürfe grundsätzlich sogar zu recht erhoben. Lässt man die in der Abmahnung gesetzten kurzen Deadlines  ohne entsprechende Reaktion verstreichen, landen diese Fälle schnell bei Gericht. Dies zieht dann erhebliche weitere Kosten nach sich.  

Genauso falsch wäre es jedoch auch, die den Abmahnungen üblicherweise beiliegende, vorgefasste Unterlassungserklärung einfach unverändert zu unterschreiben. Selbst bei berechtigten Abmahnungen sind vorformulierten Erklärungen häufig viel weitgehender gefasst als notwendig. Oft können die Erklärungen erheblich zurückhaltender formuliert werden als dem abmahnenden Rechteinhaber erwünscht. Die voreilige Abgabe einer Unterlassungserklärung kann auch die Gefahr von hohen Vertragsstrafeansprüchen bergen.


Wir empfehlen, sich hierzu ausführlich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen. Hierbei kann das Kostenrisiko der verschiedenen Handlungsoptionen professionell erörtert werden.So kann eine geeignete Strategie entwickelt werden, um den Schaden möglichst gering zu halten.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung wegen einer möglichen Urheberrechtsverletzung erhalten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Rechtsanwalt Otto Freiherr Grote aus Düsseldorf berät seit Jahren zahlreiche Mandanten bundesweit in Fragen des Medien- und Urheberrechts. Nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf, entweder per E-Mail unter otto.grote@ameleo-law.com oder telefonisch (Tel.: 0211-54 20 04 64).


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