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Fragen zum Immobilienrecht auf Ibiza und Fomentera

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Frage: Ich bin Eigentümer einer Immobilie auf Ibiza, die ich jetzt verkaufen möchte und bin mir unsicher, was die Höhe der Gewinnsteuer angeht. Stimmt es, dass ich nur 3 % Gewinnsteuer zahlen muss?

Antwort: Nein, das ist nicht richtig. Grundsätzlich beträgt die staatliche Gewinnsteuer für Nicht-Residente derzeit 21 %, beim Verkauf eines Nichtresidenten ist jedoch der Käufer verpflichtet, 3 % des Kaufpreises einzubehalten und als Vorauszahlung auf die Gewinnsteuer des Verkäufers direkt an das Finanzamt abzuführen. Wenn der Verkäufer dann seine Gewinnsteuererklärung abgibt, kann der bereits abgeführte Betrag angerechnet werden.

Frage: Ich habe vor langer Zeit mein Haus auf Ibiza gekauft und möchte nun verkaufen. Leider ist das Original der notariellen Kaufurkunde unauffindbar. Was raten Sie mir?

Antwort: Da Sie vermutlich im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, kann man einen historischen Grundbuchauszug beim zuständigen Grundbuchamt auf Ibiza beantragen. Hat man eine Kopie der Urkunde, kann man sich eine Abschrift der notariellen Kaufurkunde beim Notar bzw. dessen Nachfolger besorgen. Notare sind zur Aufhebung der Urschriften (sogenannte „matriz") verpflichtet.


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