Freie Kapitalanlage in der pauschaldotierten Unterstützungskasse

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Freie Kapitalanlage in der pauschaldotierten Unterstützungskasse; wie weit geht die Freiheit überhaupt?

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist einer der fünf Durchführungswege in der betrieblichen Altersversorgung, mit der ein Unternehmen die betriebliche Altersversorgung seiner Mitarbeiter/innen gestalten kann. Anders als bei Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfond und rückgedeckter Unterstützungskasse, bei der der Produktgeber über die Kapitalanlage entscheidet, liegt diese Entscheidung bei unternehmerischen Systemen wie der Direktzusage oder der pauschaldotierten Unterstützungskasse beim Unternehmer.

Bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse kann der/die Unternehmer/in grundsätzlich die Anlageform vollkommen frei wählen. Nicht erlaubt sind allerdings gewerbliche Beteiligungen, wenn die steuerliche Privilegierung bewahrt werden soll. Die zulässigen Anlagemöglichkeiten reichen von Edelmetallen, Wertpapieren, Aktien oder Fonds bis hin zu Immobilien im Einzelfall.

Im Ergebnis entscheidet der Unternehmer/in, wann und in welcher Höhe sowie in welche Vermögensanlagen er/sie investieren möchte, um entsprechende Mittel für die spätere Zahlung an die Mitarbeiter/innen zu haben. 

Genauso gut kann der/die Unternehmer/in erst nötige Kontokorrentverbindlichkeiten oder Bankschulden tilgen, bevor er/sie an eine Kapitalanlage denkt. Häufig bringen die ersparten Zinsen eine höhere und auch sicherere Rendite als eine Kapitalanlage. 

Selbstverständlich kann das Unternehmen auch den kompletten Arbeitnehmeranteil sowie Arbeitgeberanteil in ein Finanzanlageprodukt investieren. In diesem Fall muss im Ergebnis die Rendite erwirtschaftet werden, die den Mitarbeitern/innen als Verzinsung zugesagt wurden. Investiert das Unternehmen weniger in ein Kapitalanlageprodukt, z. B. lediglich den Arbeitnehmeranteil abzüglich der Kosten, weil es keine Kosten selbst tragen und auch den Arbeitnehmerzuschuss nicht aufwenden möchte, muss selbstverständlich eine höhere Rendite erwirtschaftet werden. 

Hierzu als Tipp: Lassen Sie sich den erforderlichen Zins berechnen, der nötig ist, um die Zusage unter bestimmten Szenarien vollständig aus zu finanzieren. Verwechseln Sie hierbei nicht die steuerlichen Ausfinanzierungsmöglichkeiten mit den betriebswirtschaftlichen. Betriebswirtschaftlich gibt es keinerlei Einschränkungen.

Hierzu als weiterer Tipp: Lassen Sie sich von unabhängigen und professionellen Vermögensberatern unterstützen, wenn es um die Wahl der für Ihr Unternehmen passenden Anlagestrategie geht.

Und abschließend noch folgender Tipp: Orientieren Sie Auszahlungstermine Ihrer Kapitalanlage an den Fälligkeitslisten Ihrer Zusagen im Sinne eines Asset-Liability-Managements und stellen Sie diese Fälligkeitslisten Ihrem Vermögensverwalter zur Verfügung. Damit ist sichergestellt, dass zu den Fälligkeitsterminen auch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Lassen Sie sich von der Unterstützungskasse selbst keinerlei Vorgaben zur Höhe oder Art der Kapitalanlage machen.

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