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Freispruch für Fußballfan vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 22.02.2016, Aktenzeichen: 1031 Ds 467 Js 203867/15 jug, einen 20-jährigen Anhänger des TSV 1860 München vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

Im vorliegenden Fall besuchte der Angeklagte an Nachmittag des 13.12.2014 das Spiel zwischen dem TSV 1860 München und dem Karlsruher SC in der Allianz Arena in München. Nach dem Spielende gegen 14.45 Uhr kam es in der Nordkurve im Block 240/241 zu einer Schlägerei, an der der Angeklagte beteiligt war.

Die Staatsanwaltschaft München erhob daher Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung zum Jugendrichter. Sie legte dem jungen Mann zur Last, nachdem zunächst sein Freund geschlagen hatte, selbst einem unbekannten Mann mit der Hand ins Gesicht geschlagen zu haben.

Dieser Vorwurf hat sich im Rahmen der Hauptverhandlung, in der auch Videosequenzen der Stadionkamera angeschaut wurden, nicht bestätigt.

Nach Ansicht des Gericht sei durch die Videosequenzen eindeutig zu erkennen, dass die Aggression zunächst eindeutig nicht von dem Angeklagten ausgegangen ist, sondern von dem unbekannten Geschädigten. Diese habe dem Angeklagten, als dieser das über der Reling hängende Banner abnehmen wollte, zunächst den Weg versperrt. Dabei sei der junge Mann völlig passiv geblieben. Als es ihm schließlich gelungen wäre, am Geschädigten vorbeizukommen und ihn von sich wegzuschieben, habe ihm dieser einen Schlag, vermutlich mit der Faust, ins Gesicht versetzt. Erst daraufhin habe der junge Fan reflexartig mit der offenen Hand dem Geschädigten ins Gesicht geschlagen. Dies sei jedoch im Rahmen der Notwehr gerechtfertigt.

Das Gericht hat daher den Angeklagten auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen.


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