Friends Life Limited-Kunden können auf Schadensersatz hoffen

  • 3 Minuten Lesezeit

Das Landgericht Essen hat einem Kunden mit Versäumnisurteil vom 25.10.2017 – 18 O 127/17 – [rechtskräftig] Schadensersatz gegen das Versicherungsunternehmen Friends Life Limited (jetzt: AVIVA Life & Pensions UK Limited) zugesprochen.

Der Kläger unterzeichnete am 27.03.2012 einen Antrag auf eine fondsgebundene Rentenversicherung, Modell: Friends Planprivate, Anlagestrategie: Selection of Friends, bei der Beklagten, die ihren Sitz in England hat und außerhalb des Vereinten Königreichs unter dem Handelsnamen „Friends Provident International“ tätig ist. Die monatliche Beitragshöhe des Klägers sollte ab Vertragsbeginn, dem 05.05.2012, zunächst 420,00 € betragen. Der Vertrag hatte eine Laufzeit von 23 Jahren. Es wurde eine 5-prozentige dynamische Anpassung der Ratenzahlungen vereinbart. Im Todesfall hat der ledige Kläger als Begünstigte der Hinterbliebenenabsicherung seine Eltern angegeben.

Bis zur Unterzeichnung des Vertrages erfolgte eine Beratungstätigkeit durch die von der Beklagten mit der Vermittlung der Versicherung betraute Vertriebsfirma F.K.M. GmbH & C. KG aus Essen.

Das Ziel des Modells Friends Planprivate besteht nach der Produktbeschreibung u. a. darin, aus den regelmäßigen Beiträgen des Kunden zum Ende der von ihm gewählten Laufzeit eine beachtliche Geldsumme aufzubauen, die als lebenslängliche Rente für seinen Ruhestand zur Verfügung steht. Alternativ besteht für den Kunden die Möglichkeit, den Vertragswert in Form regelmäßiger Entnahmen oder für eine Kapitalleistung zu nutzen.

Der Friends Planprivate bietet den Anlegern Zugang zu drei Anlagestrategien, aus denen sie auswählen können:

  • „Top of Friends“
  • „Managed by Friends“
  • „Selection of Friends“

Jeder dieser Anlagestrategien liegt eine Reihe von Investmentfonds zugrunde, deren Vermögensanlagen von Fondsmanagern betreut werden. Die Investmentfonds werden als Sondervermögen getrennt von den anderen Vermögenswerten der Beklagten gehalten.

Sofern der Kunde bei dem Produkt allerdings nicht die „optionale Beitragsgarantie“ gewählt hat, ist der Wert des Friends Planprivate nicht garantiert. Er steigt oder fällt jeweils in Abhängigkeit zu den Preisschwankungen der Anteile an den Investmentfonds, für die sich der Kunde entschieden hat.

Nachdem der Kläger von der Beklagten mit Schreiben vom 02.06.2015 eine Wertmitteilung seiner Fondsbeteiligung für den Zeitraum vom 30.05.2014 bis zum 02.06.2015 erhalten hatte, welche einen Wertverlust von ca. 70 % des eingezahlten Kapitals aufwies, wandte er sich Ende des Jahres 2015 an die Verbraucherzentrale. Dort wurde er darüber aufgeklärt, dass es sich bei der von ihm gewählten Versicherung nicht um die von ihm gewünschte sichere Altersvorsorge, sondern um eine hochriskante Geldanlage handeln würde. Nach Erhalt dieser Information stellte der Kläger die Versicherung zunächst beitragsfrei. Nach Ablauf der beitragsfreien Zeit beendete er seine Beitragszahlungen im Juli 2016, woraufhin die Beklagte das Vertragsverhältnis mit ihm kündigte.

Mit Schreiben vom 20.09.2016 teilte die Beklagte dem Kläger mit, dass sich der Rückkaufwert der Versicherung zum Kündigungstermin auf 1.978,17 € belaufe. Bis dahin hatte der Kläger an die Beklagte auf den Vertrag immerhin Zahlungen in Höhe von 16.374,80 € geleistet.

Mit seiner bei dem Landgericht Essen erhobenen Klage begehrte der Kläger von der Beklagten Schadensersatz, da er sich von der Vertriebsfirma F.K.M. GmbH & Co. KG nicht ordnungsgemäß beraten fühlte.

Das Gericht wies die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vom 25.10.2017 darauf hin, dass die Klage ihres ehemaligen Kunden Aussicht auf Erfolg habe. Im Streitfall müsse ausnahmsweise eine Zurechnung des Verhaltens der Versicherungsmaklerin zur Beklagten erfolgen. Außerdem gehe es vorliegend um den Abschluss eines Versicherungsvertrages, für den nach dem Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz – VVG) auch ein Beratungsprotokoll hätte erstellt werden müssen. Ein solches Protokoll liege aber nach Aktenlage nicht vor.

Die Friends Life Limited wollte sich gegen die Klage nun nicht verteidigen, sodass ein Versäumnisurteil erging.

Unser Tipp:

Haben auch Sie das Gefühl, dass Sie Versicherungsverträge abgeschlossen haben, die Ihrem Risiko- und Anlegerprofil nicht entsprechen, so lassen Sie diese von Fachanwälten begutachten. Wir prüfen gerne Ihre Ansprüche und helfen Ihnen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. jur. Bernd Zimmermann

Beiträge zum Thema