Frist für Führerschein-Umtausch verpasst: ​Was nun?

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Der Führerschein ist in Deutschland nicht nur ein Dokument, das die Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges bescheinigt, sondern auch ein Stück persönliche Freiheit. Doch was passiert, wenn man die Frist zum Umtausch des Führerscheins verpasst hat? Diese Frage stellt sich vielen, da in den letzten Jahren neue Regelungen zum Umtausch von Führerscheinen eingeführt wurden. Ziel ist es, bis 2033 EU-weit einheitliche Führerscheine auszustellen. Doch das Versäumen dieser Frist kann unterschiedliche Konsequenzen nach sich ziehen, je nachdem, in welcher Situation man sich befindet.

Rechtliche Grundlage

Die EU-Richtlinie 2006/126/EG sieht vor, dass alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, schrittweise bis zum 19. Januar 2033 in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden müssen. Dieser Umtausch dient der Harmonisierung der Führerscheindokumente innerhalb der EU und soll unter anderem die Fälschungssicherheit erhöhen und die Kontrolle erleichtern.

Welche Konsequenzen drohen?

Wer den Fristablauf verpasst, muss grundsätzlich mit einem Bußgeld rechnen. Das Bußgeld kann je nach Bundesland variieren, liegt jedoch häufig in einem Bereich von etwa 10 Euro. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, da der Fahrerlaubnisinhaber seiner Pflicht zum Umtausch des Führerscheins nicht nachgekommen ist. Wichtig zu beachten ist, dass die Fahrerlaubnis selbst durch das Versäumen des Umtauschs nicht erlischt. Man ist also weiterhin berechtigt, Fahrzeuge zu führen, solange der alte Führerschein noch gültig ist.

Während in Deutschland die Behörden mit der Thematik vertraut sind, kann es im Ausland zu Verständnisschwierigkeiten kommen. Ein nicht umgetauschter Führerschein, der nach altem Muster ausgestellt wurde, wird von ausländischen Behörden möglicherweise nicht anerkannt. Dies kann zu Problemen bei Verkehrskontrollen oder nach Unfällen führen.

Kein Entzug der Fahrerlaubnis

Ein häufiges Missverständnis ist, dass die Fahrerlaubnis mit dem Ablauf der Umtauschfrist erlischt. Dies ist nicht der Fall. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis und die Gültigkeit des Führerscheindokuments sind rechtlich getrennt zu betrachten. Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen, auch wenn das Dokument nicht umgetauscht wurde.

Was ist jetzt zu tun?

Wer die Frist zum Umtausch seines Führerscheins verpasst hat, sollte dies so schnell wie möglich nachholen. Dazu ist in der Regel ein Gang zur zuständigen Führerscheinstelle erforderlich, wo ein Antrag auf Umtausch gestellt werden muss. Neben dem alten Führerschein sind in der Regel auch ein aktuelles biometrisches Passfoto und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Rechtsstipp

Das Versäumen des Umtauschs des Führerscheins führt in Deutschland in erster Linie zu einem Bußgeld. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt jedoch bestehen. Um Unannehmlichkeiten, insbesondere bei Reisen ins Ausland, zu vermeiden, ist es ratsam, den Umtausch zeitnah vorzunehmen. Es handelt sich um eine einfache Maßnahme, die hilft, Rechtssicherheit und Klarheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.

Wie können wir helfen?

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Foto(s): envato

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