Social Media und Gewerbe: Wann wird's ernst?

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Das Streben nach einem Einkommen auf Social-Media-Plattformen wie Instagram ist heutzutage weit verbreitet. Viele Menschen möchten den Erfolg derjenigen nachahmen, die bereits große Follower-Zahlen und lukrative Partnerschaften aufgebaut haben. Doch bei aller Euphorie ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, insbesondere die Frage, ob eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.


Was ist überhaupt ein Gewerbe?
Ein Gewerbe umfasst grundsätzlich jede erlaubte, selbständige Tätigkeit, die nach außen erkennbar ist, planmäßig und auf Dauer angelegt ist und darauf abzielt, Gewinne zu erzielen. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die zu den freien Berufen gehören, wie beispielsweise die Tätigkeit von Ärzten oder Rechtsanwälten, und der Betrieb von Land- und Forstwirtschaft.


Fällt man als Content-Creator unter den Begriff "Gewerbe"?

Um dies zu klären, betrachten wir die einzelnen Voraussetzungen genauer:

Erlaubte Tätigkeit: Die Tätigkeit als Content-Creator bzw. Ersteller von Instagram-Bildern und -Videos stellt grundsätzlich eine erlaubte Tätigkeit dar.

Selbständige Tätigkeit: Im Regelfall handelt es sich bei Content-Creatoren um selbständige Personen, es sei denn, sie arbeiten für ein Unternehmen und sind dort angestellt.

Nach außen erkennbare Tätigkeit: Das Posten von Bildern und Videos auf Instagram macht die Tätigkeit deutlich nach außen erkennbar.

Planmäßige Tätigkeit & auf gewisse Dauer angelegt: Die regelmäßige Veröffentlichung von Inhalten zeigt eine planmäßige und auf Dauer angelegte Tätigkeit.

Gewinnerzielungsabsicht: Es ist relevant, dass die Absicht besteht, mit den Inhalten Geld zu verdienen.

Kein freier Beruf: Als Content-Creator gehört man meistens nicht zu den freien Berufen.

Es ist also ersichtlich, dass eine Tätigkeit als Content-Creator schnell unter den Begriff "Gewerbe" fallen kann, was regelmäßig eine entsprechende Gewerbeanmeldung erforderlich macht.

Muss man sofort ein Gewerbe anmelden?

Diese Frage stellt sich häufig bei angehenden Content-Creatoren. Rechtlich gesehen ist es erforderlich, das Gewerbe direkt von Beginn an anzumelden, gemäß § 14 GewO. Viele starten jedoch zunächst ohne Anmeldung und prüfen, ob sie erfolgreich sind und Geld verdienen können. Spätestens wenn mit dem Kanal Geld verdient wird, ist jedoch eine Gewerbeanmeldung unumgänglich.

Wo und was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die eigentliche Anmeldung kann beim örtlichen Gewerbe- oder Ordnungsamt erfolgen, wobei in kleineren Kommunen auch andere Stellen zuständig sein können. Die Kosten für die Anmeldung belaufen sich in der Regel auf 20-50 Euro, können jedoch je nach Kommune variieren.

Insgesamt gilt es also, sich bewusst zu machen, dass das Streben nach Einnahmen mit Social-Media- Kanälen oft rechtliche Pflichten mit sich bringt, die es zu beachten gilt, um unangenehme Konsequenzen zu vermeiden. Im Zweifel sollte man sich lieber einen Expertenrat einholen, damit es später zu keinen Problemen kommt.

Wie können wir helfen?

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Foto(s): pixabay

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