Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug

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Das Arbeitsrecht ermöglicht die fristlose Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grunds. Arbeitszeitbetrug ist ein solch wichtiger Grund, wie ein Urteil des LAG Hamm zeigt (Az. 13 Sa 1007/22).

Liegt ein wichtiger Grund vor, sieht das Arbeitsrecht auch die außerordentliche, meist fristlose, Kündigung vor. Damit die außerordentliche Kündigung auf rechtlich sicheren Füßen steht, sollten Arbeitgeber sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht wenden. Die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte berät im Arbeitsrecht.

Arbeitszeitbetrug und der damit einhergehende Vertrauensverlust kann einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen, wie das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 27.01.2023 zeigt.

In dem Fall war eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin seit acht Jahren in einem Betrieb als Raumpflegerin beschäftigt. Der Arbeitgeber hatte ein elektronisches System zur Erfassung der Arbeitszeit installiert. Dabei müssen auch Pausen durch Ein- und Ausloggen erfasst werden.

Die Raumpflegerin hatte sich zu ihrem Arbeitsbeginn ordnungsgemäß eingeloggt, den Betrieb dann aber verlassen und im gegenüberliegenden Café einen Kaffee getrunken. Als der Arbeitgeber erfuhr, dass die Arbeitsnehmerin häufiger solche Kaffeepausen ohne auszustempeln einlegt, stellte er sie zur Rede. Die Frau leugnete zunächst, räumte ihr Fehlverhalten aber ein, nachdem der Arbeitgeber auf Beweisfotos auf seinem Mobiltelefon hingewiesen hatte. Der Arbeitgeber sprach schließlich die fristlose Kündigung aus, nachdem er dafür die Zustimmung des Inklusionsamts eingeholt hatte. Bei der Kündigung von schwerbehinderten Mitarbeitern sollte die Expertise eines Rechtsanwalts für Arbeitsrecht eingeholt werden.

Die Arbeitnehmerin scheiterte mit ihrer Kündigungsschutzklage am LAG Hamm. Ein nach dem Arbeitsrecht erforderlicher wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung liege vor, stellte das Gericht fest. Schon der Verstoß der Arbeitnehmerin ihre nur schwer zu kontrollierende Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren, stelle einen wichtigen Grund dar, denn mit der Pflichtverletzung sei auch ein schwerer Vertrauensbruch verbunden. Eine vorherige Abmahnung sei nicht nötig gewesen, so das LAG Hamm.

Ob ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vorliegt, sollte mit einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht abgeklärt werden. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kann auch klären, ob auf eine vorherige Abmahnung verzichtet werden kann.

MTR Legal Rechtanwälte berät Arbeitgeber in wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts.

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Foto(s): MTR Legal

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