Frommer-Legal-Filesharing-Abmahnung: The Flash

  • 4 Minuten Lesezeit

Frommer Legal mahnt im vorliegenden Fall im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Inc. wegen illegalen Filesharings ab. Diesmal geht es um den Film The Flash. Es ist dringend davon abzuraten, die beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Stattdessen sollte ein erfahrener Rechtsanwalt kontaktiert werden.

Worum geht es in The Flash?

The Flash (2023) ist ein Superheldenfilm aus dem Jahr 2023, der auf dem gleichnamigen DC-Comics-Charakter basiert. Der Film wurde von Andy Muschietti inszeniert und Christina Hodson schrieb das Drehbuch. In dem Film geht es um Barry Allen, der seine Superkräfte nutzt, um in der Zeit zurückzureisen und vergangene Ereignisse zu manipulieren. Doch bei dem Versuch, seine Familie zu retten, verändert er versehentlich die Zukunft – und sieht sich plötzlich in einer Realität gefangen, in der General Zod zurückgekehrt ist, mit totaler Vernichtung droht und es keine Superhelden gibt, die zu Hilfe kommen könnten. Barrys einzige Hoffnung besteht darin, einen völlig anderen Batman aus dem Ruhestand zurückzuholen und einen gefangenen Kryptonier zu befreien – wenn auch nicht den, nach dem er eigentlich sucht … Barry muss die Welt retten, in der er sich befindet, um in die Zukunft zurückkehren zu können, die er kennt. Um das zu schaffen, bleibt ihm nur eine Möglichkeit: Er muss um sein Leben rennen. Aber wird es ausreichen, das ultimative Opfer zu erbringen, um das Universum neu zu ordnen.


Wie lautet die Forderung von Frommer Legal?

Nachdem Frommer Legal die Daten des Anschlussinhabers erhalten hat, hat sie eine Abmahnung verschickt und den Anschlussinhaber aufgefordert, es zu unterlassen, den Film The Flash über ein Filesharing-Netzwerk (P2P-Client) anzubieten. Frommer Legal verlangt eine Schadensersatz von 700,00 € sowie Rechtsverfolgungskosten von 235,80 €, das ergibt eine Gesamtsumme von insgesamt 935,80 €.

Muss ich die Unterlassungserklärung von Warner Bros. Entertainment Inc. unterschreiben? 

Wenn Sie tatsächlich die Rechte der Warner Bros. Entertainment Inc. an dem Film The Flash durch Filesharing verletzt haben sollten, müssen Sie auch eine Unterlassungserklärung abgeben. Dies sollten Sie jedoch nicht tun, ohne vorher den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts eingeholt zu haben; eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag, der in der Regel lebenslang gilt und nicht einfach gekündigt werden kann. Deshalb muss sie sorgfältig formuliert werden. Wenn Sie nicht selbst der Täter des Filesharings waren, müssen Sie normalerweise auch keine Unterlassungserklärung abgeben, da Sie nur in wenigen Fällen für das Filesharing anderer Personen haften müssen. Es kann aber manchmal ratsam sein, sich trotzdem zur Unterlassung zu verpflichten, um das Risiko einer Unterlassungsklage zu vermeiden. Wir erklären Ihnen gerne die Details. 

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Soll ich die Abmahnung ignorieren? 

Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Es ist sehr wahrscheinlich, dass über Ihren Internetanschluss wirklich eine Rechtsverletzung begangen wurde. Ob Sie dafür aber persönlich verantwortlich sind, ist eine andere Frage. Sie müssen dennoch reagieren, wenn Sie selbst den Film The Flash über ein Filesharing-Netzwerk öffentlich zugänglich gemacht haben sollten und die Abmahnung von Warner Bros. Entertainment Inc. unwirksam wäre. Kontaktieren Sie uns dazu. Wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie mit unserer langjährigen Erfahrung.

Welche Schritte sollte ich unternehmen, damit ich auf der sicheren Seite bin?


1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst und suchen Sie den Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts, bevor Sie eine Unterlassungserklärung abgeben.

2. Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag und nehmen Sie keinen Kontakt zu Warner Bros. Entertainment Inc. auf.

3. Löschen Sie alle Folgen von "The Flash" von Ihrem Computer, falls sie sich darauf befinden.

4. Versuchen Sie herauszufinden, wer neben Ihnen für das Filesharing verantwortlich sein könnte.

5. Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag.

6. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann Sie bei der Forderungsabwehr kompetent unterstützen.

Filesharing-Abmahnung wegen The Flash – kostenlose Ersteinschätzung

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet allen Betroffenen einer Warner Bros. Entertainment Inc. Filesharing-Abmahnung aufgrund des Films The Flash oder einer ähnlichen Abmahnung eine kostenlose Ersteinschätzung an. Dabei können die Anschlussinhaber erfahren, wie sie sich am besten gegen die Forderungen wehren können. Die Anwälte der Kanzlei sind bis 19.00 Uhr persönlich erreichbar und helfen Ihnen gerne weiter.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte:

•    ist seit nunmehr 15 Jahren aktiv.

•    unterstützt mehr als 6000 Mandate gegen Frommer Legal.

•    kennt die Gegner auch aus Gerichtsverfahren

•    weiß stark zu verhandeln.

•    ist transparent und berechnet fair.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte setzt sich für Anschlussinhaber ein. Auch wenn die Abmahnung von Frommer Legal keine Fehler aufweist, können unsere Anwälte eine erfolgreiche Verteidigungsstrategie entwickeln, für Sie in den Kampf ziehen und den Schaden reduzieren. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben oder die Homepage der Kanzlei besuchen. Dort finden Sie neben weiteren Tipps zu Frommer Legal auch viele Informationen zu anderen interessanten Themen. Die Telefonnummer der Kanzlei finden Sie oben rechts neben diesem Beitrag im Kästchen.

Foto(s): Wachs, Adobe

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