FT-Global - Obacht! Betrugsverdacht - Anwaltsinfo!

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Die Finanzaufsicht BaFin ist jüngst auf den Plan getreten und hat vor Angeboten der angeblichen FT-Global gewarnt. 

Danach besteht der Verdacht, dass die bisher unbekannten Täter telefonisch und aktuell über die Website www.ft-global24.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbieten. 

Im einzelnen täuschen sie den Abschluss von Festgeldverträgen vor und die Möglichkeit, Gelder in Aktien anzulegen. 

Sie versuchen dabei, den Eindruck zu erwecken, es handele sich um Angebote der von der BaFin beaufsichtigten First Trust Global Portfolios Management Limited, German Branch, München. 

Dies ist aber unzutreffend.

Die Täter bedienen sich hier eines sog. Identitätsdiebstahls. 

In dem Kontext: Es besteht im Übrigen auch kein Zusammenhang mit der von der Central Bank of Ireland beaufsichtigten First Trust Global Portfolios Management Limited, Dublin.

Wie Sie sehen, liegt auch hier ein "Klassiker" des online-Betrugs im Kapitalanlagebereich vor: Der Identitätsdiebstahl - die Täter geben ihrer eigenen "unseriösen" Firma einen Namen, der in Nuancen abweichend ähnlich klingt wie der einer unzweifelhaft seriösen Anlagefirma. Der interessierte Anleger bemerkt (natürlich) die Abweichung nicht und investiert im Glauben in die "unseriöse" Firma, er gebe Geld in "seriöse" Hände.

Und in diesem Zusammenhang nutzen die Täter häufig eine zweite Fehlvorstellung der Anleger aus:

Anleger sollten dabei nicht in "die Falle tappen" und sich in trügerischer Sicherheit wiegen, denn die Täter nutzen hier oftmals den IBAN-Trick, was bedeutet, dass Empfängerbanken nicht mehr den Kontoinhaber des Empfängerkontos mit der IBAN abgleichen. Der Anleger denkt also, er habe an die entsprechende "Kapitalanlagegesellschaft" mit der zuvor genannten IBAN-Nummer sein Geld überwiesen. Allerdings ist für die ausführende Bank nur die IBAN-Nummer relevant, der - so auch der Betrug - in Wirklichkeit ein ganz anderer Kontoinhaber zugeordnet ist. Im Ergebnis überweist der Investor also sein Geld "nur" zugunsten einer IBAN-Nummer, die in Wahrheit dem betrügerischen Täter gehört. Was der Anleger aber nicht weiß.

Sprich: "Das Geld ist nicht weg, es hat jetzt nur ein anderer (Kontoinhaber)".

Warum unser Hinweis?

Sollten Sie bereits an FT-Global überwiesen haben: 

Nach Auffassung der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner sollten daher Anleger unbedingt umgehend handeln, da andernfalls höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder besteht.

In dem Zusammenhang könnten auch Ansprüche nicht nur gegen die Firma, sondern auch direkt gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.



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