FUBUS: Anleger können lediglich mit einer Insolvenzquote von 20 % rechnen

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Anleger/-innen der insolventen Future Business KG aA (FUBUS) können weiterhin nur mit einer geringen Insolvenzquote rechnen. Mit Newsletter vom 23.04.2015 informierte der gemeinsame Vertreter der Anleger, Herr Christian Glöckner, über die Fortschritte im Insolvenzverfahren. Erfreulicherweise konnte der gemeinsame Vertreter berichten, dass bereits ein Teil der Insolvenzmasse verwertet werden konnte. Zwar sei gleichwohl weiterhin nur mit einer Insolvenzquote von bis zu 20 % zu rechnen, der Insolvenzverwalter sei jedoch bestrebt noch im Jahr 2015 eine Teilausschüttung an die Anleger/-innen zu erbringen. Deren Höhe blieb dabei jedoch noch offen.

Aus Sicht der Anleger/-innen ist es sicherlich erfreulich, wenn es noch im Jahr 2015 zur ersten Ausschüttungen kommen sollte. Gleichwohl ist die zu erwartende Insolvenzquote von lediglich bis zu 20% für viele Anleger/-innen wohl mehr als enttäuschend. Gerade für den Fall, dass sich die prognostizierte Insolvenzquote bewahrheiten sollte, werden viele Anleger/-innen sich wieder mit der Frage einer möglichen Haftung ihres damaligen Infinus-Vermittlers/-Beraters befassen.

Zwar zeichnet sich diesbezüglich in der Rechtsprechung eine Tendenz zugunsten der Vermittlerschaft ab, es lohnt jedoch eine genaue Prüfung jeden Einzelfalles. Bislang haben Instanzgerichte Klagen von Anleger/-innen oftmals mangels Passivlegitimation der Infinus-Vermittler/-Berater abgewiesen. Es kommt jedoch darauf an, wie der Vermittler/Berater im konkreten Einzelfall gegenüber dem/-r Anleger/-in aufgetreten ist und ob er dabei seine Tätigkeit für die Infinus von Anfang an offen gelegt hat. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, so könnten Anleger/-innen trotz der aktuell vielfach zugunsten von Infinus-Vermittlern ergangenen Rechtsprechung erfolgsversprechend Ansprüche geltend machen, sofern sie falsch beraten wurden. Geschädigten Anlegern/-innen ist daher stets eine Prüfung etwaiger Ansprüche durch einen im Bankrecht spezialisierten Rechtsanwalt anzuempfehlen.


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