Führerschein aus Polen und Rumänien

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Thema heute: Polnischer und rumänischer Führerschein

Es gibt weitere gute Nachrichten für die Erwerber eines ausländischen EU-Führerscheins. Bekanntlich darf mit einem solchen EU-Führerschein in Deutschland gefahren werden, auch wenn in Deutschland noch eine MPU zu absolvieren gewesen wäre. Dies regelt die 3. Führerscheinrichtlinie der EU. Und gilt selbstverständlich auch für Führerscheine, die in Polen und Rumänien erworben wurden.

In der Vergangenheit haben sich die deutschen Behörden und Gerichte mit der Erkenntnis schwergetan, dass Autofahrer in Deutschland (wieder) fahren dürfen, auch wenn die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen war und die Wiedererteilung von der Beibringung einer MPU abhängig gemacht wurde.

Gerade in letzter Zeit sind jedoch einige interessante Urteile ergangen, die den Autofahrern recht gegeben haben. Ob man es nun gut findet oder nicht, die MPU in Deutschland hat keinerlei Bedeutung, wenn im Ausland ein EU-Führerschein ordnungsgemäß erworben worden ist. Hintergrund ist, dass nämlich im EU-Ausland ebenfalls auf Fahreignung überprüft wird. Und diese Fahreignungsüberprüfung ist nichts anderes als das, was in Deutschland in Form der MPU durchgeführt worden wäre.

Im Zuge der europäischen Einigung, zu der man sich auf politischer Ebene nun einmal bekannt hat, gilt dann aber die Anerkennungspflicht unter den EU-Mitgliedstaaten. Sofern es nicht zu einem Erwerb unter Vorliegen eines Wohnsitzverstoßes gekommen ist, der Führerscheinerwerber also gemäß in dem EU-Staat, in dem die Fahrerlaubnis erworben wurde, angemeldet war, kann er auch einen Führerschein erwerben, der in Deutschland gültig ist.

Weiterhin muss jede Sperrfrist abgelaufen sein, die in Deutschland verhängt wurde. Dies ist bei dem Erwerb zu beachten.

Haben Sie Fragen zu einzelnen Gesichtspunkten dieser Thematik? Dann nehmen Sie gerne Verbindung auf.

Nähere Infos hier:

http://www.ra-hartmann.de/polnischer-und-rumaenischer-fuehrerschein-dr.-hartmann-partner.html


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