Führerschein weg und „Idiotentest“ wegen Scooter-Fahrens nach Cannabiskonsum?

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Seit Mai diesen Jahres rauschen nun auch in kleineren Orten die besonders bei Jugendlichen beliebten E-Scooter durch die Straßen. Doch schon wenige Tage später meldete die Brandenburgische Polizei (Polizeipräsidium Land Brandenburg,Polizeidirektion West, Pressestelle, Kategorie: Verkehr, Polizeimeldungen, Falkensee, Döberitzer Straße vom 19.05.2023) bereits erste Vergehen mit dem Gefährt:

Bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle am 19.05.2023 hatte die Polizei in Falkensee einen auffälligen E-Scooter-Fahrer gestoppt. Der durchgeführte Drogenschnelltest zeigte ein positives Ergebnis an. Daraufhin wurde eine körperliche Durchsuchung bei der gestoppten Person vorgenommen, bei der auch der Besitz von Betäubungsmitteln festgestellt wurde. Die Fahrt ins Krankenhaus zur Entnahme einer Blutprobe gab es gratis dazu. Teuer hingegen dürfte jedoch die Verkehrsstrafanzeige werden. Denn das Fahren unter Einfluss berauschender Substanzen stellt eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit dar. Neben einem erheblichen Bußgeld und einem Fahrverbot für die Dauer eines Monats drohen ebenfalls noch zwei Punkte in Flensburg.

Auch wenn die Maximalgeschwindigkeit bei E-Scootern auf 20 km/h begrenzt ist, sind sie dennoch nicht ungefährlich. Die fehlende Führerscheinpflicht erweckt bei dem einen oder anderen vielleicht den Eindruck, dass es sich bei den E-Scootern um Spaßmobile handelt: sie gelten nach vorherrschender Meinung jedoch als Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Ein ähnlich gelagerter Fall beschäftigte kürzlich das Verwaltungsgericht (VG) Berlin. Hier wurde der Eilantrag gegen den Entzug der Fahrerlaubnis eines Fahrers, der unter Cannabis-Einfluss einen E-Scooter führte, abgelehnt (Beschluss vom 17.07.2023, Aktenzeichen: VG 11 L 184/23). Der Antragsteller führte seinen E-Scooter in Schlangenlinien und wurde deshalb von der Polizei angehalten. Auch hier ergab die Blutprobe einen aktiven THC-Wert. Die Fahrerlaubnisbehörde forderte den Antragsteller auf, innerhalb von drei Monaten eine Fahreignung durch eine medizinisch-psychologischen Untersuchung - kurz MPU (sogenannter „Idiotentest“) nachzuweisen. Dieser Aufforderung kam der Antragsteller nicht nach, woraufhin ihm mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis entzogen wurde.

Der dagegen gerichtete Eilantrag des Antragstellers blieb erfolglos. Das Verwaltungsgericht Berlin stellte fest, dass die Fahrerlaubnisbehörde dem Antragsteller zurecht die Fahrerlaubnis entzogen hat, da er sich weigerte, das Ergebnis einer Begutachtung (MPU) vorzulegen. Sowohl die entnommene Blutprobe als auch die sichtliche Beeinträchtigung der Fahrsicherheit (Schlangenlinien) erweckten den Eindruck eines erhöhten Cannabiskonsums, so das Verwaltungsgericht. Die medizinisch-psychologische Begutachtung sollte der Fahrerlaubnisbehörde darlegen, inwieweit das Trennvermögen zwischen gelegentlichem Cannabiskonsum und Verkehrsteilnahme vorlag. Durch das fehlende Gutachten erwies sich der Antragsteller als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, auch wenn es dabei um das Führen eines E-Scooters ging.

Auch wenn (oder gerade weil) das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) auf dem Weg ist: selbst das Führen von Kleinstfahrzeugen unter Einfluss berauschender Mittel oder Substanzen kann Sie die Fahrerlaubnis kosten!

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Foto(s): Henning Hartmann

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