Führerscheinentzug, die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, Wiedererteilung Fahrerlaubnis

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I. Die Ausgangssituation 

Der Verlust oder der drohende Entzug des Führerscheins aufgrund von Verkehrsverstößen, Alkoholfahrten, Drogenproblematiken oder sonstigen Eignungszweifeln ist eine ernste Angelegenheit, die das tägliche Leben vieler Menschen in Deutschland erheblich beeinträchtigen kann. In bestimmten Fällen versuchen die Verwaltungsbehörden, den Führerschein unmittelbar entziehen, ordnen eine medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) an, oder auch ein Gutachten zu einer anderen Fragestellung.

Nicht immer muss ein Fahrzeugbezug bestehen. In manchen Konstellationen ist es denkbar, dass die Behörde wegen eines Vorfalls auf Sie zukommt, bei dem Sie kein Fahrzeug gesteuert haben. Für die Anordnung von Führerscheinmaßnahmen ist es ausreichend, wenn die Verwaltungsbehörde der Ansicht ist, dass die Sicherheit im Straßenverkehr gefährdet ist.

Die Fälle sind hierbei selten eindeutig. Den Verwaltungsbehörden steht hier ein sog. Ermessensspielraum zu. Dieser betrifft die Frage, ob eine Maßnahme ergriffen werden kann und auch welche die angemessene Maßnahme ist. 

Die gesetzlichen Grundlagen für das Vorgehen der Behörde finden sich hierbei im FeV (Fahrerlaubnis-Verordnung). Es gibt eine Vielzahl von höchstrichterlichen Entscheidungen zu Führerscheinfragen, die unterschiedlich ausgelegt werden können und die den Behörden als Anhaltspunkte für ihr Handeln dienen sollen. Hierbei werden viele Entscheidungen im Grenzbereich getroffen. 

Auch in dem Verfahren auf die Wiedererteilung der Führerscheins können Probleme auftreten, etwa dann, wenn die Behörde überzogene Anforderungen an den Betroffenen stellt, oder die Wiedererteilung gänzlich verweigert.  

II. Der rechtliche Spielraum

Oftmals sind die Entscheidungen der Behörden rechtsfehlerhaft. Die Gründe hierfür können vielschichtig sein. Das Ermessen der Behörde könnte fehlerhaft ausgeübt worden sein, die Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Maßnahme oder für den Führerscheinentzug könnte falsch gewählt worden sein. Denkbar ist auch, dass die Behörde den Sachverhalt falsch bewertet hat und insoweit auch unzutreffend davon ausgeht, sie wäre berechtigt, Führerscheinmaßnahmen zu ergreifen. 

Gegen die meisten belastenden Bescheide kann zunächst das Widerspruchsverfahren betrieben werden. Hierdurch wird der Behörde nochmals die Möglichkeit gegeben, die eigene Entscheidung zu überdenken und ggf. abzuändern. Oftmals führt schon ein gut begründeter Widerspruch zu einem (Teil)Erfolg. 

Soweit die Behörde an ihrer Einschätzung festhält, kann hiergegen im Rahmen einer Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht vorgegangen werden. 

Die Chancen für ein solches Vorgehen müssen für jeden Fall individuell beurteilt werden.

Jedenfalls kann durch einen Anwalt, der auf Führerscheinrecht spezialisiert ist, Zeit gewonnen werden. Da der Führerschein für viele Personen eine Existenzgrundlage ist, erscheint es sinnvoll, das Handeln der Behörde rechtlich überprüfen zu lassen. 

Durch meine forensische Erfahrung in dem Fahrerlaubnisrecht, weiß ich, wie mit den Behörden umzugehen ist. Oft ist es möglich getroffene Maßnahmen zu mildern, oder sogar die komplette Aufhebung zu erreichen. Gleiches gilt in dem Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. 

Wenn eine Begutachtung unausweichlich ist, führe ich Sie durch den gesamten Prozess. Ich verfüge über ein deutschlandweites Netzwerk von Begutachtungsstellen, die den Betroffenen helfen können. Keinesfalls sollten Sie hier dem Vorschlag der Behörde nachkommen. 

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