Ein Leitfaden zur steuerlichen und rechtlichen Beratung rund um Kryptowährungen

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Als erfahrener Rechtsanwalt für Steuerrecht und Kryptowährungen weiß ich, dass der Handel mit Kryptowährungen nicht nur enorme Chancen, sondern auch komplexe steuerliche und rechtliche Herausforderungen mit sich bringt. Mein Ziel ist es, Sie durch diesen oft undurchsichtigen Dschungel zu führen und Ihnen zu helfen, Ihre Handel mit Kryptowährungen rechtlich sicher und steuerlich sauber zu betreiben.

Warum ist professionelle Beratung wichtig?

Der Handel mit Kryptowährungen unterliegt einer Vielzahl von steuerlichen und rechtlichen Vorschriften, die je nach Land und Region unterschiedlich sein können. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften kann zu unangenehmen Konsequenzen führen, einschließlich hoher Steuernachzahlungen und sogar rechtlicher Verfolgung wegen Steuerhinterziehung. Hierbei sind grundsätzliche Kenntnisse zur Steuerpflichtigkeit von Gewinnen aus den Geschäften mit Kryptowährungen sowie Grundkenntnisse zur ordnungsgemäßen Buchhaltung erforderlich.

Als Rechtsanwalt mit Affinität zu Kryptowährungen stehe ich Ihnen zur Seite, um:

Ihre steuerliche und rechtliche Situation zu analysieren und individuelle Lösungen zu entwickeln, die Ihren Bedürfnissen und Zielen gerecht werden.

Sie über aktuelle Gesetzesänderungen und steuerliche Bestimmungen auf dem Laufenden zu halten, damit Sie stets informierte Entscheidungen treffen können.

Sie im Falle einer Steuerprüfung oder eines eventuell schon anhängigen Steuerstrafverfahrens gegenüber der Behörden (Finanzamt, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft oder Gericht) zu vertreten und Ihre Rechte zu schützen.

Wann sind Verkäufe von Kryptos steuerpflichtig?

Es ist entscheidend zu verstehen, wann Verkäufe von Kryptowährungen steuerpflichtig sind, um die eigenen steuerliche Risiken zu minimieren. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen werden als private Veräußerungsgeschäfte § 23 EStG bewertet und sind demnach in Höhe Ihres persönliches Steuersatzes steuerbar. Aktuell gilt, dass Gewinne bis zu 1.000 € pro Jahr aus privaten Veräußerungsgeschäften nicht steuerpflichtig sind.

Haltefrist: Die Haltefrist für Kryptowährungen variiert je nach Land. Kurzfristige Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind in Deutschland regelmäßig steuerpflichtig. Bei einer Haltedauer von über einem Jahr kann die Pflicht, Steuern auf erzielte Gewinne zu bezahlen, entfallen.

Gewinne vs. Verluste: Gewinne aus dem Krypto-Handel können mit Verlusten gegengerechnet werden, was Ihre Steuerschuld insgesamt natürlich verringern kann. Eine genaue Dokumentation aller Transaktionen ist unerlässlich, um potenzielle Verluste geltend machen zu können.

Verlustvortrag: Wichtig ist auch zu wissen, dass Verluste aus vergangenen Jahren unter bestimmten Voraussetzungen mit späteren Gewinnen gegengerechnet werden können. Hierdurch können im Einzelfall massive Steuerersparnisse generiert werden.

Verwendungszweck: Die Art und Weise, wie Sie Ihre Kryptowährungen verwenden, kann sich auf Ihre steuerliche Behandlung auswirken. Ob Sie sie als Investition halten, für den Handel verwenden oder für Transaktionen nutzen, kann ebenfalls unterschiedliche steuerliche Konsequenzen haben.

Strafbefreiende Selbstanzeige: Wenn Sie feststellen, dass Sie bisher steuerliche Pflichten im Zusammenhang mit Ihren Trades nicht erfüllt haben, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige eine Möglichkeit sein, um die Bestrafung wegen einer bereits begangenen Steuerhinterziehung zu vermeiden. Voraussetzung hierfür ist eine rechtzeitige, korrekte und vor allem vollständige Selbstanzeige. Hierbei sollten Sie sich unbedingt fachlich beraten lassen, denn Fehler bei einer Selbstanzeige sind irreversibel. Außerdem sind weitere Punkte, wie beispielsweise Hinterziehungszinsen, zu beachten.

Der Handel mit Krypto-Investitionen kann zu erheblichen Gewinnen führen, birgt aber euch nicht zu vernachlässigende Risiken, wie die eigenen steuerlichen Pflichten nicht zu erfüllen und sich hierdurch eventuell strafbar zu machen. Demnach kann nur empfohlen werden, sich laufend fachkundigen Rat einzuholen.

Foto(s): nicht bekannt

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