Fünfstellige Summen mittels Widerrufsjoker sparen – noch immer

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Der sogenannte Widerrufsjoker ist immer noch existent und tausende Verbraucher in Deutschland sind zu seinem Gebrauch oft unwissend berechtigt. Der Widerrufsjoker ist die inoffizielle Bezeichnung für das Recht, alte Darlehensverträge auch Jahre nach Verstreichen der Widerrufsfrist widerrufen zu können. Diese Option besteht, weil zahlreiche deutsche Kreditinstitute ihre Kunden nur fehler-, beziehungsweise lückenhaft über deren Widerrufsrechte belehrt haben. Die Rechtslage sieht in diesen Fällen vor, dass die eigentlich 14-tägige Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt, die Darlehen quasi „ewig“ widerrufbar sind.

Vor Kurzem bestand diese Möglichkeit für alle Darlehensverträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung, die seit 2002 abgeschlossen wurden. Eine Gesetzesänderung aus April 2016 verkürzte seit dem 21. Juni 2016 die Spannweite der widerrufbaren Verträge. Inzwischen unterfallen nur noch Darlehen von 2010 – 2016 dieser Regelung. Nichtsdestotrotz birgt der Widerrufsjoker rechtliche wie wirtschaftliche Vorteile, die jeder Berechtigte nicht verkennen sollte.

Fehler der Banken ermöglichen Widerrufsjoker

Die Grundlage für den Widerrufsjoker ist allerdings nach wie vor die Fehlerhaftigkeit der dem Darlehensvertrag angefügten Widerrufsbelehrung. Fehlerhaft ist eine Widerrufsbelehrung, wenn sie den Anforderungen des sogenannten gesetzlichen Deutlichkeitsgebots nicht gerecht wird. Dieses, ein Ausfluss aus §355 Abs. 2 BGB a.F., fordert von den Kreditinstituten, die Kunden vollumfänglich und unmissverständlich über deren Rechte und Pflichten beim Widerruf zu informieren.

Große und kleine Geldhäuser, Deutsche Bank wie Sparkassen, missachteten dieses Gebot jedoch. In den verwendeten Widerrufsbelehrungen häuften sich unpräzise Formulierungen, irreguläre Zusatzpassagen und verwirrende Fußnoten. Teilweise wurden erhebliche Rechtsfolgen des Widerrufs unerwähnt gelassen, Fristen konnten nicht bestimmt werden. Der BGH und andere Gerichte haben diverse dieser Unstimmigkeiten als Fehler und somit als Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot interpretiert. Der Weg zum Ausspielen des Widerrufsjokers ist in vielen Fällen also höchstrichterlich geebnet worden.

Widerrufsjoker kann hohe Ersparnis bringen

Regelmäßig kann das Ausspielen des Widerrufsjokers fünfstellige Ersparnisse nach sich ziehen. Wird der alte Darlehensvertrag widerrufen, folgt dessen Rückabwicklung. Der vorvertragliche Zustand wird wiederhergestellt, alles im Vertragsverhältnis Geleistete zurückgewährt. Der Verbraucher muss der Bank also die komplette Darlehnssumme erstatten, erhält aber die bereits gezahlten Raten und Zinsen in verzinster Form zurück.

Typischerweise erfolgt in diesem Stadium eine Umschuldung. Die Schuld des Altkredits wird durch einen neuen Kredit beglichen. Weil der neue Kredit zu heutigen Konditionen in Zeiten historisch niedriger Zinsen abgeschlossen würde, ergibt sich eine große Differenz der Zinssätze und der Kosten. Monatlich könnte der Verbraucher einige Prozentpunkte an Zinsen sparen, nicht selten handelt es sich dabei um vier- bis fünfstellige Beträge.

Das Prinzip der Umschuldung ist weitläufig bekannt, allerdings vereinfacht der Widerrufsjoker diese Option massiv. Normalerweise kann eine Umschuldung nur durch eine Kündigung des Darlehens ermöglicht werden. Hier kann die Bank eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Nicht so beim Widerruf.

Kurzum, der Widerrufsjoker birgt die Möglichkeit auf einen günstigen vorzeitigen Ausstieg aus dem teuren Altkredit und eine attraktive Umschuldung, mittels derer die heutigen Konditionen der verbraucherfreundlichen Kreditlandschaft ausgenutzt werden können.

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Ebenso schnell wie die niedrigen Zinsen für Verbraucher da waren, können sie auch wieder verschwinden. Schnelles Handeln ist geboten, um eine maximale Ersparnis durch den Widerrufsjoker garantieren zu können.

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