Fusion BTC im Verdacht des Betrugs - Anleger bei Fusionbtcx machen schlechte Erfahrungen - Anwaltsinfo
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Fusionbtcx bzw. Fusion BTC wirbt in sozialen Netzwerken und WhatsApp-Gruppen mit scheinbar seriösen Aktien- und Krypto-Analysen, oft unter Nutzung prominenter Namen wie Dirk Müller. Viele Anleger überweisen zunächst kleinere Beträge, testen eine problemlose Auszahlung – und investieren danach höhere Summen. Kurz darauf wird das Depot gesperrt: Angeblich müsse eine „Kaution“ für Geldwäsche-Prüfungen gezahlt werden. Wer zahlt, sieht sein Geld nie wieder. Ein klassischer Anlagebetrug, vergleichbar mit dem Fall SNUTX.
Stand 17. Mai 2025: Die BaFin hat vor Fusionbtcx noch nicht offiziell gewarnt. Erfahrungsgemäß folgt eine Warnmeldung erst, wenn viele Geschädigte bereits hohe Verluste erlitten haben. Handeln Sie daher sofort!
Inhalt
- Typische Warnsignale bei Fusionbtcx – erkennen Sie sich wieder?
- Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Fall Fusionbtcx
- Häufig gestellte Fragen im Fall Fusionbtcx (FAQ)
- Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
- Über unsere Kanzlei
Typische Warnsignale bei Fusionbtcx – erkennen Sie sich wieder?
Als erfahrener Anwalt im Bereich des Anlagebetrugs gleichen sich alle Fälle in gewissen Aspekten. Vielleicht kommen Ihnen die folgenden Indizien bekannt vor:
Verwendung bekannter Börsen-Gesichter, ohne deren tatsächliche Beteiligung
Kommunikation ausschließlich über WhatsApp- oder Facebook-Chatgruppen
Versprechen täglich zweistelliger Renditen („10 % pro Trade“)
Problemlose Testauszahlung kleiner Beträge – danach Kontosperre
Forderung einer Gebühr/Kaution zur angeblichen Entsperrung
Kein Impressum, keine regulierte deutsche Bankverbindung
Fehlende oder nicht verifizierbare Angabe von Registernummern
Aktuell: Ich betreue bereits Mandaten in diesem Fall - kontaktieren Sie mich, falls auch Sie anwaltliche Unterstützung suchen!
Ihre rechtlichen Möglichkeiten im Fall Fusionbtcx
Strafanzeige / Strafantrag
Anlagebetrug (§ 263 StGB) und ggf. Geldwäsche (§ 261 StGB) anzeigen.
Rückforderung Ihrer Überweisungen
Unter Umständen können auch Banken für Ihren Schaden haften. Prüfen Sie auch ein Chargeback-Verfahren.
Zivilrechtliche Ansprüche gegen Täter
Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung (§ 826 BGB) oder aus einfachem Delikt (§ 823 BGB).
Häufig gestellte Fragen im Fall Fusionbtcx (FAQ)
Wann muss ich handeln?
Je eher Sie reagieren, desto weniger Zeit haben die Empfänger, um ihr Geld zu verschleiern und abzuführen. Eine Nachverfolgbarkeit ist einfacher, umso weniger Zeit Sie verstreichen lassen.
Hilft eine Anzeige bei der Polizei allein?
Eine Strafanzeige stoppt Täter selten sofort. Erst zivil- und bankrechtliche Schritte nehmen Ihr Geld in den Fokus und erhöhen die Rückhol-Chancen.
Was kann ich jetzt sofort tun?
Zunächst sollten Sie Kontakt zu einem spezialisierten Anwalt aufnehmen. Machen Sie hierzu von meiner kostenfreien Ersteinschätzung Gebrauch. Unabhängig von Ihrem Einzelfall sollten Sie alle Dokumente, Kommunikation und Kontoauszüge sichern und definitiv keine weiteren Zahlungen leisten.
Kontakt: Kostenfreie Ersteinschätzung
Ich, Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, unterstütze Sie mit einer kostenfreien Ersteinschätzung und prüfe Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Allein eine Strafanzeige zu stellen, genügt meist nicht, um Ihr Kapital zurückzuerhalten. In vielen Fällen ist ein gezieltes juristisches Vorgehen nötig, um mögliche Ansprüche gegen die Anbieter oder deren Helfer durchzusetzen.
Ich habe bereits zahlreichen Mandanten geholfen, hohe Geldsummen von dubiosen Plattformen und Finanzdienstleistern zurückzuerlangen.
Wir gehen dabei nicht nur gegen die vermeintlichen Anbieter vor, sondern prüfen auch Ansprüche gegen Kontoinhaber und involvierte Banken. Zudem stellen wir gerne eine kostenlose Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, um mögliche Kostendeckungen abzuklären.
Über unsere Kanzlei
Unsere Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB ist seit 2002, also seit über 20 Jahren, auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung geschädigter Anleger gegen unseriöse Finanzanbieter und Online-Betrüger.
Ihr Kontakt: Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA
E-Mail: kurdum@dr-spaeth.com
Telefon: +49 (0)30 / 88 70 16 17
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie Fragen haben oder auch von diesem möglicherweise betrügerischen Vorgehen betroffen sind. Gemeinsam finden wir heraus, welche Schritte sinnvoll sind, um Ihr investiertes Kapital zu schützen oder zurückzuerlangen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls ist die Sichtung aller relevanten Unterlagen und eine persönliche Beratung durch einen spezialisierten Anwalt erforderlich.
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