Chargeback - so fordern Sie Kreditkartenzahlungen zurück! Anwaltsinfo!
- 3 Minuten Lesezeit

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum steht Ihnen für Fragen und Unterstützung zur Verfügung.
1. Was ist Chargeback?
2. Gründe für ein Chargeback-Verfahren
3. Wie können Sie eine Kreditkartenzahlung zurückfordern?
4. Wie bekommen Sie Ihr Geld in einer Insolvenz zurück?
5. Wichtige Kreditkarten-Anbieter mit Chargeback-Verfahren
1. Was ist Chargeback?
Zum Schutz von Inhabern von Kreditkarten (Mastercard, Visa und American Express u.a.) gibt es das sogenannte Chargeback-Verfahren. Ziel ist die Rückabwicklung einer unrechtmäßigen Transaktion und die Gutschrift des Betrages auf dem Kundenkonto.
Es ermöglicht also die Rückforderung von Kreditkartenzahlungen.
Für gewöhnlich geschieht die Rückabwicklung schnell und unkompliziert. Die Buchungsstornierung erfolgt innerhalb weniger Tage.
Die Vorteile für Kreditkarteninhaber liegen auf der Hand: Es ist eine elegante und vor allem schnelle Möglichkeit, bei unrechtmäßiger Abbuchung zeitnah wieder an sein Geld zu kommen.
2. Gründe für ein Chargeback-Verfahren
Häufige Gründe für Rückbuchungen im Chargeback-Verfahren sind folgende:
• Die Zahlung wurde weder getätigt noch genehmigt.
• Der Betrag stimmt nicht mit dem Beleg überein.
• Der Betrag wurde mehrfach abgerechnet.
• Die Ware/Dienstleistung wurde nicht geliefert bzw. erbracht.
• Trotz Rücksendung der Ware erfolgte keine Gutschrift.
• Bei der gelieferten Ware handelt es sich um eine Fälschung.
• Der Vertrag bzw. das Abo ist gekündigt, trotzdem ist eine Abbuchung erfolgt.
• Der Umsatz wurde bereits anderweitig bezahlt.
• Die Hotelreservierung/Flug wurde storniert, der Betrag wurde dennoch berechnet.
3. Wie reklamieren Sie eine Kreditkartenzahlung?
Um eine Kreditkartenzahlung zu stornieren und zurückbuchen zu lassen, müssen Verbraucher selbst aktiv werden.
Versuchen Sie zunächst, eine Klärung Ihres Anliegens mit Ihrem Vertragspartner (Verkäufer der Ware, Reiseunternehmen, Fluggesellschaft, Mietwagenanbieter etc.). Kommunizieren Sie ausschließlich schriftlich, d.h. per Brief oder E-Mail. Oftmals wird nämlich der Schriftwechsel als Nachweis im Chargeback-Verfahren benötigt.
Konnten Sie eine Klärung Ihres Anliegens mit Ihrem Vertragspartner nicht erreichen und wird Ihnen Ihr Geld nicht zurückgezahlt, so besorgen Sie sich ein Reklamationsformular für Kreditkartenbuchungen. Dieses Reklamationsformular erhalten Sie von der Bank, von der Sie Ihre Kreditkarte erhalten haben.
Beispiel: Inhaber von Amex-Kreditkarten wenden sich direkt an American Express.
Mit Ihrer Reklamation als Kreditkarteninhaber wird ein mehrstufiger Prozess in Gang gesetzt (sog. Chargeback-Cycle). Daran beteiligt sind Sie als Kunde, Ihre Bank (Issuer), die Bank des Händlers (Acquirer), der Händler und das Kreditkartenunternehmen.
Das Kreditkartenunternehmen setzt sich mit dem Empfänger der Zahlung in Verbindung. Es überprüft, ob die Zahlung rechtens war oder nicht. War die Zahlung nicht rechtens, muss die Kreditkartenbelastung rückgängig gemacht.
4. Wie bekommen Sie Ihr Geld in einer Insolvenz zurück?
Das Chargeback-Verfahren greift auch, wenn der Vertragspartner insolvent wird und die bereits bezahlte Leistung nicht erbringt. Die Insolvenz des Vertragspartners fällt unter den Chargeback-Grund „Ware/Leistung nicht erhalten“ und kann ganz normal über das Reklamationsformular gemeldet werden.
Nicht jeder Bankmitarbeiter ist allerdings gut im Umgang mit Chargebacks geschult. Bei Insolvenzen (z.B. Air Berlin, Germania und Thomas Cook) kommt es leider immer wieder vor, dass ein Chargeback von Banken (u.a. BW Bank, Commerzbank, Consorsbank, Hypovereinsbank, Postbank, PSD Bank, Santander Bank, Sparda Bank eG West und Sparkassen) abgelehnt wird.
5. Wichtige Kreditkartenunternehmen mit Chargeback-Verfahren
Es gibt zahlreiche Kreditkartenunternehmen, die das Chargeback-Verfahren anbieten.
25 globale Anbieter sind:
- Visa
- MasterCard
- American Express
- UnionPay
- Barclaycard
- Capital One
- Chase
- Citibank
- Bank of America
- Wells Fargo
- HSBC
- Discover
- JCB (Japan Credit Bureau)
- Santander
- Standard Chatered
- ING
- Credit Suisse
- UBS
- BNP Paribas
- Deutsche Bank
- Goldman Sachs
- Morgan Stanley
- Lloyds Banking Group
- Royal Bank of Canada
- Westpac
Soweit Sie weiteren Beratungsbedarf haben, setzen Sie sich gern mit Herrn Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum für eine kostenlose Erstberatung in Verbindung!
Dr. Späth und Partner mbB
Kurfürstendamm 102
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kurdum@dr-spaeth.com
Tel.: 030/88 70 16 17
Bei der Berliner Kanzlei Dr. Späth und Partner mbB handelt es sich um eine der bekannten Kanzleien in Deutschland. Unsere Anwälte und Fachanwälte sind spezialisiert auf das Verbraucherrecht, insbesondere auch auf das Bank- und Kapitalmarktrecht an den Standorten Berlin und Hamburg. Seit über 20 Jahren vertreten wir u.a. Geschädigte in Kapitalanlage-Betrugsfällen erfolgreich außergerichtlich und vor Gericht.
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