FutureBusiness KGaA (Fubus) – ein neues Schneeballsystem?

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Die Hiobsbotschaften für Kapitalanleger reißen nicht ab. Nur 9 Monate nach der Aufdeckung des Betrugsskandals um die „S&K-Gruppe" (vgl. unsere Rechtstipps vom 19.02., 22.02. und 09.04.2013) und ca. 6 Monate nach Verhaftung des Inhabers der Fa. Concept1 (vgl. unsere Rechtstipps vom 18.08. und 01.09.2013) sind nun die Infinus AG sowie deren Muttergesellschaft, die Future Business KGaA, ins Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten. Am 05.11.2013 fand eine groß angelegte Durchsuchungsaktion statt, fast das gesamte Topmanagement der Unternehmensgruppe und ein Aufsichtsrat wurden verhaftet.  

Auch hier wird von der  Staatsanwaltschaft Dresden ein Schneeballsystem vermutet. Die Future Business KGaA hatte Orderschuldverschreibungen und Genussscheine herausgegeben, die teilweise zweistellige Renditen versprachen. Der Vertrieb lief über die Infinus AG. Zwar wurden diese Papiere bisher anstandslos bedient. Da die Future Business KGaA aber offensichtlich bei der Bonität „getrickst" hat steht nun ein Betrugsvorwurf hinsichtlich noch ausstehender Schuldverschreibungen und Genussscheine in Höhe von etwa 600 Millionen Euro im Raum.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat bei Ihren Durchsuchungen Vermögenswerte in erheblichem Umfang sichergestellt.  Als Folge dieser Ermittlungen ist über das Vermögen von zwei der wichtigsten Unternehmen der Infinus-Gruppe, der Future Business KGaA und der Prosavus AG, das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Wie wir aus zahlreichen Anrufen von besorgten Anlegern in den letzten Tagen wissen, sorgen sich diese nun um das investierte Kapital. In den allermeisten Fällen wurden die Schuldverschreibungen und Genussscheine den Anlegern als sichere Kapitalanlage verkauft. Auch über die horrenden Provisionen, die für die Vermittlung geflossen sind, wurden sind diese nicht aufgeklärt worden.

Insoweit liegen natürlich Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler auf der Hand. Hinsichtlich der Prosavus AG dürften diese aber wegen des eröffneten Insolvenzverfahrens ins Leere laufen.  Darüber hinaus bietet sich natürlich auch die Möglichkeit, gegen die inhaftierten Verantwortlichen der Infinus-Gruppe unter dem Gesichtspunkt des Kapitalanlagebetruges vorzugehen. Aber auch über eine ausserordentliche Kündigung der Kapitalanlagen ist  nachzudenken.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht betroffenen Anlegern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Gerne sind wir bereit, Ihnen die möglichen Handlungsoptionen in dieser Angelegenheit näher zu erläutern und aufzuzeigen, wie vielleicht zumindest ein Teil des eingesetzten Kapitals gerettet werden kann. Aufgrund der Vertretung einer Vielzahl von Anlegern in den Betrugsverfahren „S&K"  sowie „Concept 1" verfügen wir hier über die notwendige fachliche Expertise. Ansprechpartner in der Kanzlei ist RA Rainer J. Kositzki. Eine Kontaktaufnahme ist unter Tel.: 0821/43 99 86 70 oder info@kkwv-augsburg.de jederzeit möglich.

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht  ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit. 


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