FWU Life Insurance Lux S.A: Sanierungsplan gescheitert – Insolvenzeröffnung

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Die luxemburgische Versicherungsaufsicht Commissariat Aux Assurances (CAA) hat den Sanierungsplan der zur FWU-Gruppe gehörenden „FWU Life Insurance Lux S.A.“ offiziell als gescheitert betrachtet. 

Dies erfolgte nach der Aufforderung an die FWU, bis zum 19.01.2025 zu beweisen, dass sie über ausreichende Eigenmittel gemäß der Solvenzkapitalanforderungen verfügt. 

Rund 290.000 Kunden in Europa sind betroffen.

Die CAA stellte fest, dass Unsicherheiten bestehen blieben und die FWU Life Insurance nicht in der Lage war, die Deckung ihrer Versicherungsverbindlichkeiten durch zulässige Vermögenswerte wiederherzustellen, weshalb die freie Verfügungsbefugnis über deren Vermögenswerte eingeschränkt wurde.

Dies beeinflusste Auszahlungen an Versicherungsnehmer.

Insgesamt gilt der Sanierungsplan der FWU Life Insurance Lux S.A. daher als gescheitert.

Das Commissariat Aux Assurances (CAA) hat beim Bezirksgericht Luxemburg einen Antrag auf Liquidierung der FWU Life Insurance Lux S.A. eingereicht. Nun wird die FWU Life Insurance Lux S.A. durch ein Gerichtsurteil in Luxemburg zum 31. Januar 2025 aufgelöst und liquidiert.

Die FWU Life Insurance Austria AG, eine Tochtergesellschaft mit Sitz in Wien und Konzession der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA), ist nicht von Insolvenzen betroffen und führt ihr Versicherungsgeschäft mit ausreichender Finanzkraft fort.

Anleger der FWU sollten die rechtlichen Möglichkeiten zur Ausübung von Gestaltungsrechten (Widerruf, Kündigung, Rücktritt) und Ansprüchen auf Schadensersatz nicht länger aufschieben, da die aktuelle Situation sich zuspitzt.

Ausserdem müssen Versicherungsvermittler und -berater Kunden beim Vertragsabschluss über die Risiken ausländischer Versicherungsgeber aufklären. 

Eine individuelle Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt im Kapitalanlagerecht kann für betroffene Anleger daher sinnvoll sein, um mögliche Schadensersatzansprüche gegen einen Versicherungsvermittler geltend zu machen. 

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 20 Jahren auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage spezialisiert. Unabhängig davon, ob wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen fehlerhafter Anlageberatung bei geschlossenen Fondsanlagen begleiten oder in Fällen des Anlagebetrugs oder von Schneeballsystemen die Rechte unserer Mandanten wahrnehmen, steht für uns die individuell am Einzelfall ausgerichtete hochqualifizierte und vorausschauende persönliche Beratung unserer Mandanten unter Einbeziehung aller Chancen und Risiken im Vordergrund. 

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Foto(s): Siegfried Reulein


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