Garbe Logimac AG (jetzt: LogisFonds I AG) Aufklärung von Risiken für Anleger?

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Die Kanzlei Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB vertritt zahlreiche geschädigte Anleger der Garbe Logimac AG,die sich nunmehr in LogisFonds I AG, Am Kaiserkai 1, 20457 Hamburg, umbenannt hat. Dies ist dem aktuellen Handelsregisterauszug vom 31.01.2014 zu entnehmen. An der LogisFonds I AG konnten sich Anleger in Form von atypisch stillen Gesellschaftern beteiligen. Hier gab es die Möglichkeit, eine Einmaleinlage (Classic) oder eine Rateneinlage (Sprint) abzuschließen.

Garbe Logimac AG firmiert ab 01.01.2014 als LogisFonds I AG

Dr. Tintemann, Fachanwalt von Dr. Schulte und Partner berichtet: „Die Anleger haben häufig das Problem, dass sie nicht ausreichend über das Totalverlustrisiko einer unternehmerischen Beteiligung aufgeklärt wurden“. Insbesondere besteht auch ein Mangel an Aufklärung hinsichtlich des Nachhaftungsrisikos in der Insolvenz oder bspw. auch in der Liquidation der atypisch stillen Gesellschaft, wie es jetzt z. B. bei der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG der Fall ist.

Wegen der Enttäuschungen rund um die Geldanlage laufen jetzt rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Ziel, den finanziellen Schaden für die Anleger und ihre Familien möglichst gering zu halten. Dr. Tintemann: „Unseren Mandanten geht es vielfach darum, jetzt mit einem blauen Augen aus der Angelegenheit LogisFonds (Garbe Logimac) herauszukommen!“

Gute Nachrichten kommen für die Betroffenen vom Bundesgerichtshof (wir berichteten). Dieser bestätigte in seiner Entscheidung vom 11.02.2014, dass ein Beratungsverschulden eines Untervermittlers der Beteiligungsgesellschaft grundsätzlich zurechenbar ist. Damit hat das höchste deutsche Zivilgericht eine wichtige Entscheidung zugunsten der Anleger getroffen.

Auswirkungen für Anleger?

Derzeit zeigt sich die LogisFonds I AG (ehemals Garbe Logimac AG) noch nicht vergleichsbereit, sondern führt die Prozesse bisher durch die gesamte 1. Instanz. Häufig beruft sie sich dabei jedoch auf Verjährung, was ein Indiz dafür ist, dass die Juristen nunmehr auch die Zurechenbarkeit von Beratungsverschulden für möglich halten.

So kann eine Klage mit einem Antrag auf Abrechnung des Abfindungsguthabens sowie den darüber hinausgehenden Schadensersatzanspruch, gekoppelt mit einer Klage auf Schadensersatz gegen den Vermittler, nicht nur rechtlichen Erfolg bieten, sondern auch Sicherheit in der Vollstreckung bieten. Es sollte im Einzelfall sorgfältig besprochen werden, inwiefern die soziale und wirtschaftliche Situation des einzelnen Mandanten eine solche Klagehäufung zulässt.

Rechtsanwältin Buchmann von der Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB empfiehlt nach den Bundesgerichtshofs-Urteilen vom 19.11.2013, eine Klage gegen die Beteiligungsgesellschaft sowie gegen die Vermittlungsgesellschafter oder den einzelnen Berater zu prüfen. Dies sollte möglichst durch einen Fachanwalt geschehen, da es hier um hochspezifische Fragen aus dem Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts geht. Für Informationen und eine Ersteinschätzung bieten Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB Hilfe an.

Bilanz 2011 der Garbe Logimac AG (jetzt: LogisFonds I AG) mit formellen Mängeln?

Nunmehr ist dem Bundesanzeiger auch die Bilanz 2011 der Garbe Logimac AG (jetzt LogisFonds I AG) zu entnehmen. Nach vorläufiger Auswertung der Rechtsanwälte von Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte mbB scheint die Bilanz aber unter verschiedenen formellen Mängeln zu leiden, sodass hier nicht abschließend geklärt werden kann, inwiefern das Unternehmen liquide ist oder nicht.

Zwar zeichnet das Unternehmen einen Bilanzgewinn von ca. 1,4 Millionen Euro; daraus zu schließen, dass hier der tatsächliche Wert der Gesellschaft bei 1,5 Millionen Euro liegt, wäre jedoch falsch. Da den Rechtsanwälten derzeit die Einsicht in die Wirtschaftsbücher fehlt und es diesbezüglich eines Auskunftsanspruches durch einen Anleger bedürfte, können hinsichtlich des Liquiditätsvermögens der Garbe Logimac AG (jetzt LogisFonds I AG) nur Vermutungen angestellt werden.

In jedem Fall ist aber sicher, dass kein Insolvenzantrag gestellt und auch kein Liquidationsverfahren beschlossen worden ist. Dies haben auch die Prozessbevollmächtigten der LogisFonds I AG mehrfach bestätigt.

Widerruf und außerordentliche Kündigung

Um jedoch einer drohenden Verschlechterung und den damit einhergehenden Verlust entgegenzuwirken, sollten betroffene Anleger durch einen Fachanwalt prüfen lassen, ob sie sich eventuell durch eine außerordentliche Kündigung oder ein Widerrufsrecht von der Beteiligung vorzeitig lösen können. Mit Beendigung der Beteiligung ist auch das Auseinandersetzungsguthaben auf den Stichtag zu errechnen. Dieser Anleger nimmt dann nicht weiter an Verlusten teil.

Insbesondere bestätigte der Bundesgerichtshof mit seinen Entscheidungen vom 19.11.2013 auch noch einmal, dass eine außerordentliche Kündigung, gestützt auf Beratungs- und Prospektfehler, möglich ist.

V.i.S.d.P.:

Rechtsanwältin (LL.M.) Jacqueline Buchmann



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