Geblitzt: 04103 Leipzig, Einmündung Brandenburger Str./ Sachsenseite- Bußgeld vermeiden"

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Leipzig erhalten, weil Ihnen hier ein Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen wird, § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG,132.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV? Dann kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar! An dieser Messstelle sind es es die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ Traffiphot III, die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses misst piezoeektrisch mit analoger Fotoanlage oder Digitalkamera. Die Piezokontakte sind parallel zueinander und rechtwinklig zur Fahrbahn in diese eingelassen. Mittels der drei Piezokontakte werden drei Messungen durch das Messgerät in nachfolgender Reihenfolge ausgeführt:

Geschwindigkeitsermittlung durch Überfahren der Kabel 1 und 2,

Geschwindigkeitsermittlung durch Überfahren der Kabel 2 und 3,

Geschwindigkeitsermittlung durch Überfahren der Kabel 1 und 3.

Die Geschwindigkeit und das Anfahren während der Ampelschaltung werden mittels der Druckunterschiede auf den Kabeln ermittelt.

Diese sind jedoch sehr empfindlich und müssen regelmäßig gewartet werden. Die Kabel sind naturgemäß den extremen Belastungen durch das Überfahren von jeglichen Fahrzeuge ausgesetzt. Sie können sich durch Bremsungen im Messbereich bewegen und falsche Ergebnisse liefern. Witterung, starken Verkehr sowie schwere Fahrzeuge können den Belag angreifen und zu einem dauerhaften Verschieben der Kabel führen. Dann ist die Messung verfälscht und kann keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Das beim Betrieb der Anlage und zur Durchführung der Auswertungen eingesetzte personal muss laut Bedienungsanleitung in der Handhabung des Gerätes geschult sein. Fehlt ein solcher Nachweis in der Akte, ist die Messung nicht verwertbar. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur vom Hersteller vorgenommen werden. Bedient sich die Polizei anderer, eventuell preiswerter, Anbieter, ist die Messung ebenfalls nicht genau. Es sind schon ganze Messreihen verworfen und die Betroffenen freigesprochen worden, weil die gesetzlich geforderte Eichung des Gerätes abgelaufen war. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Damit  ist es  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem Gericht  die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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