Geblitzt in 13467 Berlin, Hermsdorfer Damm / Waidmannsluster Damm- Bußgeld vermeiden

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Das Rotlicht der Lichtzeichenanlage wurde in 13507, Berlin, Hermesdorfer Damm,/ Waidmannsluster Damm, Ri. Charlottenburg missachtet. Der Rotlichtverstoß wurde mittels Kombiniertes Messgerät Geschw./Rotlicht, Frontfoto dokumentiert.  Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat Fallbearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin. 

Falls Ihnen dieser Vorwurf oder "nur" eine Geschwindigkeitsübertretung vorgeworfen wird, lohnt sich die Mandatierung eines erfahrenen Rechtsanwaltes. Rechtsanwalt Andreas Junge erklärt in diesem Artikel die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen den drohenden Bußgeldbescheid. Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht.  Rechtsanwalt Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Hauptargumente für die Verteidigung sind hier die Schwachstellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels und eine korrekte Auswertung des Messfotos. Hier geschehen oft Fehler durch die eingesetzten Beamten. Der Hersteller fordert daher ausdrücklich deren Schulung. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Der Blitzer bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Damit bietet es der Verteidigung einen weiteren Angriffspunkt.

Das maßgebliche Beweismittel, das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Messgerät bzw. die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht. Auch dieses kann im Rahmen einer messtechnischen Überprüfung zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht fehlerfrei. An Ampelkreuzungen kommt es regelmäßig, zu Änderungen der Ampeleinstellungen. Dieses müsste natürlich sofort in der Software der Geräte berücksichtigt werden.  Die Messgeräte vom Typ PoliScan werden aber unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden. Dieses zwingende Erfordernis wird keineswegs immer eingehalten. Diese Mängel sind in den Rohmessdaten dokumentiert, welche im Rahmen der durchzuführenden Akteneinsicht von Rechtsanwalt Junge analysiert werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein.  Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen hierfür sowie das gesamte Verfahren keine Kosten. Mit dem Gutachten kann bei Gericht  ein aussichtsreicher Beweisantrag gestellt und die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen werden. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.








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