Geblitzt: 14469 Potsdam, Am Neuen Palais, Höhe Uni, Ri. Eiche- Bußgeld vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder schon Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Potsdam erhalten, weil Sie hier die  erlaubte Geschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft überschritten haben, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV? Das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot kann durch die Beauftragung eines erfahrenen Strafverteidigers abgewehrt werden. Statistisch ist fast jeder Bußgeldbescheid angreifbar. An dieser Messstelle sind es aber die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die Ihrem Einspruch zu Erfolg verhelfen.

Dieses ist seit seiner Markteinführung eines der umstrittensten Messgeräte Deutschlands. Zwar wurde nach entsprechenden  kritischen Urteilen die Software ausgetauscht, die spezifischen Schwächen bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind aber geblieben. Das Gerät sendet Laserstrahlen aus, die vom vorbeifahrenden Fahrzeug reflektiert und zurückgesandt werden. Mittels einer Weg- Zeit- Laser-Impuls- Messung wird die Zeit bestimmt, die das Fahrzeug zum Zurücklegen der Messstrecke benötigt. Hieraus wird dann die Geschwindigkeit bestimmt.

Doch diese scheinbar einfache Messmethode hat ihre Fehlerquellen.

Sehr häufig werden die Laserstrahlen von unterschiedlichen Karosserieteilen reflektiert. Das Gerät bestimmt die Zeit aber so, als würden die Reflektion von einem Teil stammen. Schon dadurch sind Zeit- und letztendlich die Geschwindigkeitsmessung verfälscht.  Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Messwerte nicht mit der tatsächlichen Geschwindigkeit überein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass auch bei Ihrer Messung dieser Serienfehler vorliegt.

Der Hersteller fordert in seiner Bedienungsanleitung ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals vor dem Einsatz am Gerät. Häufig findet sich der entsprechende Nachweis nicht in der Akte und dann ist die Messung unverwertbar. Auch geschehen oft Fehler bei der Einstellung des Scanwinkels oder der Anwendung der Messschablone. Auch dann kann die angezeigte Geschwindigkeit keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Es wurden auch schon ganze Messreihen annulliert und die Betroffenen freigesprochen, weil die gesetzlich geforderte Eichung abgelaufen war. Diese und noch andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses dokumentiert die gefundenen Fehler und deren negative Auswirkung auf das angezeigte Messergebnis. Das Gutachten ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen dem  zuständigen Amtsgericht Potsdam die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen werden kann. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei. 

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, kann Ihnen Rechtsanwalt Junge unverbindlich Hinweise zum Abschluss einer rückwirkenden Versicherung geben.

Wichtig: Melden Sie sich möglichst früh bei einem auf Bußgeldverfahren spezialisierten Verteidiger. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits nach Erhalt des Anhörungsbogens effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt pro Jahr bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Diese Messstelle ist ihm bekannt und er hat vor dem Amtsgericht Potsdam überdurchschnittlich häufig die Interessen seine Mandanten erfolgreich durchgesetzt. Er hat sein Büro in Berlin- Charlottenburg  und eine  Zweigstelle in Cottbus. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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