Geblitzt: 23556 Lübeck, Padelügger Weg, Hö. L 51, Rtg. Buntekuhweg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben? Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Lübeck innerhalb der nächsten sechs Wochen ein Bußgeldbescheid.

Dessen Strafen können teuer werden. Schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h gibt es einen Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. 

Insbesondere Fahranfänger können hart betroffen sein.  Möglich sind eine Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an Aufbauseminaren.

Aber ein Einspruch hat hier sehr gute Erfolgsaussichten, liefern doch die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed die besten Argumente.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt.

Gemessen wird mit Hilfe von Laserstrahlen, die von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert werden. Ungenauigkeiten bei der Datenverarbeitung führen aber dazu, dass bei mindestens der Hälfte aller Messungen falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden.

Erst nach dem Messvorgang wird die Kamera ausgelöst. Diese, wenn auch geringe, zeitliche Verzögerung führt dazu, dass bei einem dichten Verkehrsaufkommen Schwierigkeiten bei der Zuordnung auftreten. Dann ist nicht sicher, dass die angezeigte Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Das Gerät muss genau senkrecht zur Fahrbahn ausgerichtet sein. Oft ist die Justierung nicht mehr exakt eingerichtet und dann führt schon die kleine Abweichung von einem Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

In über 50 % aller Messungen werden die 20 Meter Mindestabstand unterschritten, was einen schweren Verstoß gegen die Gerätezulassung darstellt. Dies kann im Einzelfall ein Verwertungsverbot begründen. 

Die auswertenden Beamten müssen nachweislich an dem Gerät geschult sein, da ansonsten der Hersteller keine Garantie für die Genauigkeit der Messung übernimmt.  Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Akte, ist die Messung zu verwerfen.

Um eine fehlerhafte Messwertzuordnung auszuschließen, enthält das Foto einen Auswerterahmen. Die korrekte Zuordnung ist schon dann zweifelhaft, wenn sich mehrere Fahrzeuge im Auswertrahmen befinden. 

Falls die Eichung des Blitzers abgelaufen ist, wird entweder die gesamte Messreihe verworfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Messfehler können bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er  ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund. Bisher wurden alle Verfahren vor dem Amtsgericht Lübeck eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.  Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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