Geblitzt: 50823 Köln-Neuehrenfeld, Liebigstr. ggü. Haus 201-203, FR Hornstraße- Bußgeld vermeiden!

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Wenn Sie hier geblitzt wurden, wirft Ihnen die Bußgeldstelle Köln ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften vor. Zunächst erhalten Sie einen Anhörungsbogen und ca. vier bis sechs Wochen später einen Bußgeldbescheid. Doch Sie sollten nicht vorschnell aufgeben. Die rechtzeitige Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar. An dieser Messstelle sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Blitzertyps TraffiStar S 350, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Dieses ist ein ausschließlich stationär einzusetzendes Messgerät. Es misst die Geschwindigkeit mittels einer Laserpuls- Laufzeitmessung. Der Messgerätesensor strahlt kontinuierlich Lichtimpulse aus. Der Messstrahl tastet während des Messvorgangs Fahrzeug bis zu einer Entfernung von etwa 70 m innerhalb seines Scanwinkels von ca. 50 Grad ab. Der Laserimpuls wird nach der Reflexion an einem Objekt vom Empfänger der Messeinheit delektiert. Durch die dem Gerät bekannte Lage der Laserstrahlen und der zeit zwischen Aussenden und Detektieren (Signallaufzeit) kann das gerät Entfernung und Richtung des erfassten Fahrzeugs bestimmen. Aus der für die eingegebenen Messstrecke benötigten Zeit, wird die Geschwindigkeit berechnet. Ist ein bestimmter Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Die Ausweitung des Messstrahls kann dazu führen, dass Lichtsignale von mehreren Karosserieteilen reflektiert werden, aber von dem Blitzer so behandelt werden, als stammen sie von einem einzigen Teil. Dadurch verzerrt sich die Zeitmessung und letztlich Geschwindigkeitsmessung zu Lasten des Betroffenen.

Zuordnungsschwierigkeiten treten bei Kolonnenfahrten, Überholvorgängen und ähnlichen Verkehrssituationen auf. Es kann auch ein Abgleiten des Messstrahls vorkommen, was den sogenannten Porscheeffekt zur Folge hat. Auch in diesen Fällen kann nicht von einer exakten Messung ausgegangen werden.

Auswerte- und Aufbaufehler (etwa die ungenaue Einstellung des Scanwinkels) sind auch nicht selten. Wurde das Gerät nicht fristgerecht gewartet und eine neue Eichung des Gerätes versäumt, ist der Betroffene entweder freizusprechen oder eine sehr hohe Toleranzgrenze zu gewähren. Diese und andere Fehler können Experten für Verkehrsmesstechnik bei einer Auswertung Ihrer Rohmessdaten oder Messprotokolle finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Gutachten ein. In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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