Geblitzt: 86989, Steingaden, Ammergauer Str., Höhe Hs.-Nr. 20- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
- 3 Minuten Lesezeit
In 86989 Steingaden, auf der Ammergauer Straße in Höhe der Hausnummer 20, überwacht der Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Der Verkehrsbereich ist innerorts gelegen und geprägt von wechselnden Verkehrsbedingungen. Fußgängerquerungen, einmündende Seitenstraßen und teils unübersichtliche Streckenabschnitte erhöhen die Komplexität der Verkehrssituation an dieser Stelle.
Die Geschwindigkeitsüberwachung erfolgt hier mit einem Einseitensensor des Typs ESO 3.0. Gerade durch die örtlichen Gegebenheiten und die bekannte Fehleranfälligkeit dieses Messsystems sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid besonders hoch.
Funktionsweise des Einseitensensors ESO 3.0
Der Einseitensensor ESO 3.0 ist ein Gerät, das mithilfe von Infrarot-Lichtschranken die Geschwindigkeit vorbeifahrender Fahrzeuge ermittelt. Das Messsystem wird am Fahrbahnrand aufgestellt und erfasst Fahrzeuge, indem sie mehrere unsichtbare Lichtstrahlen nacheinander durchbrechen. Aus dem zeitlichen Abstand der Unterbrechungen wird die Geschwindigkeit des Fahrzeugs berechnet.
Das Messverfahren ist nicht punktbezogen, sondern basiert auf der Analyse der Fahrzeugbewegung über eine kurze Strecke hinweg. Ergänzt wird die Messung durch die Anfertigung eines Beweisfotos, das das Fahrzeug und meist auch den Fahrer dokumentiert.
Obwohl das Verfahren als standardisiert gilt, ist es in der praktischen Anwendung ausgesprochen fehleranfällig – insbesondere, wenn äußere Einflüsse und bauliche Gegebenheiten wie in Steingaden hinzukommen.
Fehlerquellen beim ESO 3.0 und ihre Auswirkungen
Ein wesentliches Problem besteht in der Empfindlichkeit des Systems gegenüber kleinsten Abweichungen beim Aufbau. Ist der Sensor nicht exakt justiert oder wird er auf einem unebenen Untergrund aufgestellt, können die gemessenen Werte erheblich verfälscht werden.
Die Kalibrierung des Messgeräts muss regelmäßig und ordnungsgemäß erfolgen. Fehlen die entsprechenden Nachweise oder weichen die tatsächlichen Bedingungen von den Vorgaben ab, ist die gesamte Messung rechtlich angreifbar.
Besonders kritisch ist auch die Fahrzeugzuordnung: Befinden sich mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Messbereich oder findet ein Fahrstreifenwechsel statt, besteht die Gefahr, dass die Geschwindigkeit eines anderen Fahrzeugs fälschlich zugerechnet wird.
Äußere Einflüsse wie Regen, Nebel, Verschmutzungen auf den Sensorlinsen oder reflektierende Flächen (zum Beispiel durch parkende Autos oder Schilder) können die Lichtschranken stören und das Messergebnis verfälschen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die oft eingeschränkte Transparenz der Rohmessdaten. Ohne vollständige Messdaten kann die Verteidigung im Bußgeldverfahren nicht umfassend prüfen, ob die Geschwindigkeitsmessung tatsächlich fehlerfrei war.
All diese Fehlerquellen lassen sich durch ein TÜV-zertifiziertes Gutachten aufdecken. In zahlreichen Fällen führt eine genaue technische Analyse dazu, dass das Verfahren eingestellt oder der Bußgeldbescheid aufgehoben wird.
Warum ein Einspruch hier besonders aussichtsreich ist
Gerade an der Messstelle in Steingaden, wo bauliche Gegebenheiten und Verkehrseinflüsse erheblich variieren können, sind die Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch besonders hoch.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist bundesweit als Spezialist für Verkehrsrecht bekannt. Er hat sich seit vielen Jahren auf die Verteidigung gegen fehlerhafte Messungen spezialisiert und arbeitet eng mit erfahrenen Sachverständigen zusammen. Durch seine genaue Analyse der Akten und technischen Unterlagen kann er gezielt Schwächen in der Messung aufdecken und nutzt diese konsequent für die Verteidigung seiner Mandanten.
Mandanten profitieren bei ihm von einer fundierten und engagierten Vertretung, die sowohl die rechtlichen als auch die technischen Angriffspunkte voll ausschöpft.
Keine Kosten bei einer bestehenden Rechtsschutzversicherung
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, entstehen dem Mandanten keinerlei Kosten. Auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung wird von Rechtsanwalt Andreas Junge nicht geltend gemacht. Ein Einspruch kann somit ohne finanzielles Risiko eingelegt werden.
Möglichkeiten der Kontaktaufnahme
Über das Kontaktformular auf anwalt.de kann eine Anfrage einfach und schnell gestellt werden.
Direkte Anfragen sind möglich per E-Mail an junge@jhb.legal.
Telefonisch ist die Kanzlei unter der Nummer 03039839032 erreichbar.
In dringenden Fällen, auch außerhalb der Bürozeiten, kann Rechtsanwalt Junge unter 01792346907 kontaktiert werden.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein äußerst erfahrener und engagierter Verteidiger, der sich insbesondere bei Geschwindigkeitsmessungen mit dem ESO 3.0 einen hervorragenden Ruf erarbeitet hat. Wer einen Bußgeldbescheid aus Steingaden erhalten hat, sollte die Erfolgschancen eines Einspruchs sorgfältig prüfen lassen – die Aussichten sind hier sehr gut.

Artikel teilen: