Geblitzt: A 27, Gemarkung Walsrode, VR Hannover, km 0,329- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten haben?

Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Heidekreises innerhalb der nächsten vier Wochen ein Bußgeldbescheid.

Doch die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sind hier sehr gut. Denn die besten Argumente liefern hier die Fehlerquellen des verwendeten Messgerätes vom Typ TraffiStar S 350.

Das Funktionsprinzip ist einfach erklärt. Der Messgerätesensor sendet kontinuierlich Laserimpulse aus und zwar bis zu einer Entfernung von 50 Metern und einem Scanwinkel von 45 Grad. Der Laserimpuls wird nach der Reflexion an einem Objekt vom Empfänger der Messeinheit detektiert. Durch die Gerät bekannte Lage der Laserstrahlen und der Zeit zwischen Aussenden und Detektieren (Signallaufzeit) kann der Blitzer Entfernung und Richtung des erfassten Fahrzeugs bestimmen und so die Geschwindigkeit berechnen.

Die Länge der Messstrecke führt aber zu einer Signalauffächerung und damit ungenauen Signalerfassung des Blitzers. Deswegen sind etwa bei der Hälfte aller Messungen die Geschwindigkeitsangaben falsch.

Zuordnungsschwierigkeiten treten besonders bei Nacht oder der Erfassung von Kolonnenfahrten auf. Ursache hierfür ist unter anderem, dass die Kamera erst nach der Geschwindigkeitsberechnung erfolgt. Sind mehrere Fahrzeuge gleichzeitig im Erfassungsbereich, kann nicht sicher festgestellt werden, ob die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Ist der Messwinkel nicht genau eingestellt, kommt es zu sogenannten Schrägmessungen. Diese führen automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Sollte die Eichung des Blitzers abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert oder eine Messtoleranz von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): Andreas Junge

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