Geblitzt: A 28, km 76,585, RF Bremen, AS-Wechloy, Stadt Oldenburg- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!

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Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Oldenburg erhalten? Darin wird Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h vorgeworfen? Dann lohnt es sich, den Messvorgang durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn wegen der Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Einseitensensors vom Typ ESO 3.0 oder seines baugleichen Nachfolgers ESOm 8.0 liegt die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren weit über dem Durchschnitt.

Dessen Messmethode ist einfach erklärt. Auf einer Länge von 25 Meter erfassen die fünf auf dem Messbalken befindlichen Sensoren die Fahrbahn und registrieren dabei die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Dies ermöglicht ein Bestimmen der für die Strecke benötigten Fahrzeit und somit eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, verfälschen die Messdaten und damit das Ergebnis der Geschwindigkeitsberechnung. Auch direkte Sonneneinstrahlung auf das Gerät oder das Licht von LED- Scheinwerfern haben diese Auswirkungen. Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses bei Dunkelheit beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit falsch bestimmt werden. Ist der Messbalken nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, führen schon kleinste Abweichungen zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Fährt mehr als ein PkW in den Messbereich, etwa bei Überholmanövern oder Kollonenfahrten, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann gelingt der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten oder ist die Geräteeichung erloschen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Mit diesem werden die Fehler Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge ist bundesweit tätig und die von ihm betreuten Bußgeldverfahren werden überdurchschnittlich häufig eingestellt.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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