Geblitzt: A 3, Passau/Linz, Abschnitt 400, km 6.15, FR Passau/Linz- Hilfe vom Fachanwalt

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Sie sind an dieser Messstelle geblitzt worden und haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle in Straubing erhalten? Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier helfen, Bußgeld, Punkte oder ein mögliches Fahrverbot zu verhindern.

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt sich fast immer. Seien es formale Fehler, Mängel in der Beweiswürdigung oder Messfehler, sehr oft findet sich ein Grund den Bescheid aufzuheben oder zumindest die Strafe abzumildern. Bei dieser Messstelle ist es besonders der mobile Blitzer vom Typ PoliscanSpeed, welcher der Verteidigung sehr gute Argumente liefert. Dieser ist ein Lasermessgerät, welches besondere Anforderungen an den Aufbau und die Bedienung stellt.

Der Messkopf muss unbedingt senkrecht zur Fahrbahn aufgestellt werden. Schon ein leichtes Abweichen des Bodens kann zum Absinken des Stativs führen und damit die Messung verfälschen. Selten achten die Beamten darauf, ob dieses verhindert wird. Das Gerät bedarf gem. Nr. 18.3 Anhang B zu § 12 EichO einer ein Jahr lang gültigen Eichung. Schon ganze Messreihen wurden für ungültig erklärt, weil die erforderliche Frist abgelaufen war. nach der Anmeldung, der Standortbestimmung und der Kontrollen von Datum und Uhrzeit ist die Justage des Gerätes notwendig. Von besonderer Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die richtige Einstellung des Schwekwinkels, der anhand des Abstandes des mobilen Blitzers zum Fahrbahnrand ermittelt wird. Da hierfür die Sorgfalt des Messbeamten entscheidend ist, passieren sehr oft Fehler. Für die Auswertung ist die digitale Auswerteschablone entscheidend, die nachträglich auf das Messfoto gelegt wird. Eine Verwertung des Messfotos ist nur dann möglich, wenn die Beamten die vom Hersteller geforderte Schulung absolviert haben. Ein derartiger Nachweis fehlt nicht selten. Testreihen haben auch ergeben, dass in ca. 50 % der Messungen, die tatsächliche nicht mit der gefahrenen Geschwindigkeit übereinstimmt. Durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle können Experten für Verkehrsmesstechnik die bei Ihrer Messung gemachten Fehler finden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher von einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten für Ihre Messung anfertigen. Dessen Kosten sowie die gesamten Verfahrenskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen. In dem Gutachten werden die gefundenen Fehler benannt und deren Auswirkung auf Ihre Messung begründet. Durch die Einarbeitung in einen Beweisantrag kann das Gericht von der Ungenauigkeit der Messung überzeugt werden. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung Ihres Verfahrens. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot können nicht mehr ausgesprochen werden.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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