Geblitzt. A 3, Ri. Passau, Abschnitt 560- Bußgeld vermeiden!

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Hat Sie hier der Blitzer erfasst, dann wirft Ihnen die Bußgeldstelle Straubing ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor. Innerhalb von vier Wochen erhalten Sie einen Anhörungsbogen und sollten Sie nicht angemessen reagieren, kommt wieder vier Wochen später der Bußgeldbescheid. Dabei kann Ihnen bei dieser Messstelle die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Ein Bußgeldbescheid kann aus vielen Gründen angreifbar sein. Hier sind es fast immer die Schwächen des verwendeten Einseitensensors ESO ES 8.0, die einem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Das Erscheinungsbild dieses Blitzers wird durch den markanten Sensorkopf (Messbalken) geprägt. Auf diesem befinden sich fünf Helligkeitssensoren. Die beiden äußeren und der mittlere messen die Helligkeitsprofile heranfahrender Fahrzeuge. Die beiden anderen die jeweilige Entfernung des KfZ. Dadurch kann die Fahrtzeit für die eingestellte Messstrecke bestimmt werden und mit Hilfe dieser Daten wiederum die Geschwindigkeit. Wird der eingegebene Grenzwert überschritten, folgt ein Auslösen der Kamera.

Bei dieser Messmethode können aber schon direkte Sonneneinstrahlung auf das Messgerät oder einfache Lichtreflexe (Schatten des eigenen Fahrzeugs oder eines anderen,  von Bäumen oder Abgrenzungen) die Messung zu Ihren Lasten beeinflussen.

Sehr oft passieren Aufbaufehler. Die Fahrbahnneigung muss mittels der zum Gerät gehörenden Wasserwaage auf den Messbalken übertragen werden. Dieser muss auf genau parallel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Geschieht dieses nicht, wird die Geschwindigkeitsmessung nicht exakt durchgeführt.

Zuordnungsschwierigkeiten treten unter anderem bei Überholvorgängen, Kolonnenfahrten, entgegenkommenden Fahrzeugen und ähnlichen Verkehrssituationen auf. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist das Messergebnis ebenfalls nicht verwertbar. Diese und noch andere Fehler können durch eine Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus und findet die oben genannten oder weitere Messungenauigkeiten. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer Messung dem Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge ist Fachanwalt für Strafrecht und verteidigt bundesweit pro Jahr in ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie im Ordnungswidrigkeitenrecht optimal zu beraten und zu verteidigen. Er hat sein Büro in Berlin und eine  Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.





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