Geblitzt: AD Barnim, Ast BAB 10, Abs. 16, Höhe km 2,0, Tangente, in FR B2/Bln. Weißens./ Schwan.!

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Die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 60 km/h vor? Das hier benannte Beweismittel ist ein Einseitensensor des Typs ESO ES 3.0. Dieses ist zwar in Brandenburg noch als standardisiertes Beweismittel anerkannt, aber seit seiner ersten Anwendung haben zahllose Gerichtsverfahren dessen Fehleranfälligkeit nachgewiesen. 

Dessen Messprinzip ist einfach erklärt. Die auf dem länglichen Messbalken befindlichen Sensoren registrieren mittels der durch das Fahrzeug verursachten Helligkeitsunterschiede die für die Messstrecke von 50 Metern benötigte Fahrzeit. Dies ermöglicht dann die Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber für eine exakte Messung muss der Messbalken exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft geschehen hier beim Aufbau Ungenauigkeiten, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Der Blitzer hat bei dichtem Verkehr Probleme bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein gerichtsfester Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die Geschwindigkeit gemessen wurde. Lichtreflexe, wie etwa der Schatten eines anderen oder des eigenen Fahrzeugs können die Messwerte ebenfalls negativ beeinflussen. Bei dieser Messstelle ist häufig die Geräteeichung abgelaufen. Dann muss die Messung annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt werden. Der Hersteller fordert die Schulung der Messbeamten an diesem Gerätetyp. Fehlt ein entsprechender Nachweis in der Messakte, ist ein Beweiserhebungsverbot gegeben.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Durchsicht der Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche vorhandenen Fehler nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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