Geblitzt in 13359 Berlin an der Kreuzung Osloer Straße/Koloniestraße- Bußgeld vermeiden!

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Der Blitzer befindet sich im Kreuzungsbereich Osler Straße / Drontheimer Straße und Koloniestraße in östliche Fahrtrichtung also in Richtung Bornholmer Straße. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt die innerorts üblichen 50 km/h. Die Gelbphase dauert 3 Sekunden. Das Messgerät überwacht die Geradeausspuren. Ein Rotlichtverstoß wird hier oftmals aufgrund einer Verwechslung der Lichtzeichenanlage begangen. Sofern die Ampel für den Geradeausverkehr rot zeigt, zeigt die Ampel für die Linksabbiegerspur grün. Allerdings nur für die Linksabbieger in Richtung Drontheimer Straße. Beabsichtigt man dagegen nach links in die Koloniestraße abzubiegen, muss man zunächst als Geradeausfahrer anhalten. In diesem Artikel erklärt Rechtsanwalt Andreas Junge die Erfolgsaussichten des Einspruchs gegen einen drohenden Bußgeldbescheid. 

An dieser Messstelle kommt ein Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed zu Einsatz. Es handelt sich hierbei um ein Lichtschrankenmessgerät und an dieser Stelle ein Kombinationsmessgerät, welches Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße registriert. Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik gelingt es immer wieder, Messfehler oder Bedienfehler dieses Geräts mittels der Verfahrensakte oder der Rohmessdaten des konkreten Einsatzes nachzuweisen.

Dieser Blitzer ist spätestens durch verschiedene amtsgerichtliche Urteile  aus dem Jahr 2016 umstritten. Zwar wurde nach massiver  Kritik durch die Rechtsprechung die Software ausgetauscht, die Schwächen bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind aber geblieben.

Die Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Messergebnisse zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels und eine korrekte Auswertung des Messfotos. Hier geschehen oft Fehler durch die eingesetzten Beamten. Der Hersteller fordert daher ausdrücklich deren Schulung. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren, mindestens aber ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich zu gewähren.

Das maßgebliche Beweismittel, das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Messgerät bzw. die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht. Auch dieses kann im Rahmen einer messtechnischen Überprüfung zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

Häufig ist der Scanwinkel nach einer Wartung nicht genau eingestellt. Aber schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Auch die Erfassung vermeintlicher Rotlichtverstöße ist nicht immer fehlerfrei. Die Messgeräte vom Typ PoliScan der Firma Vitronic werden unabhängig von den Ampeln gewartet und dadurch können Zeitfenster entstehen, in denen die Messungen nicht mit den Ampelphasen übereinstimmen. Dies ist besonders bei der Frage, ob ein qualifizierter Rotlichtverstoß gegeben ist, relevant.

Gleiches gilt für Lampenverzögerungszeiten und Toleranzen, diese müssen separat von den Ampelwartungen bei dem Messgerät eingegeben werden.  Auch hier wurden vor Gericht schon erhebliche Versäumnisse aufgedeckt, welches zur Nichtverwertbarkeit der Messung und Freisprüchen für die Betroffenen führte.

Um diese Fehler in Ihrem konkreten Fall zu finden und zu dokumentieren, lässt Rechtsanwalt Junge für jede Messung ein technisches Gutachten erstellen. Hierfür werden die Rohmessdaten und Messprotokolle durch einen Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik ausgewertet. Dieser listet die gefundenen Fehle auf und begründet deren negative Auswirkung auf das Messergebnis. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot werden auf keinen Fall erteilt. 

Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen keinerlei Verfahrenskosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Er ist außerdem Fachanwalt für Strafrecht. Das Ordnungswidrigkeitenrecht liegt an der Schnittstelle zwischen Verkehrs- und Strafrecht. Rechtsanwalt Andreas Junge hat daher das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist selbstverständlich kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.








Foto(s): andreas junge

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