Geblitzt auf der B 192, Möllenhagen, Abs. 360, km 6,229, Ri. Neubrandenburg- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle Mecklenburgische Seenplatte möchte Sie für ein angebliches Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h bestrafen? Dann lohnt es sich gegen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot vorzugehen. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Fehlerquellen sind die Hauptursache, dass überdurchschnittliche Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Dabei ist dessen Funktionsweise ziemlich einfach. Ausgestrahlte Laserimpulse erfassen die Straße in einem Abstand zwischen 20 und 50 Meter. In diesen Bereich fahrende Autos reflektieren die Strahlen und senden sie zu dem Messsensor zurück. Die dadurch gewonnenen Werte ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und so eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die so beeinflussten Werte sind die Ursache dafür, dass etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Außerdem wird sehr häufig der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Sobald sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, kann die Bußgeldstelle nicht sicher nachweisen, ob tatsächlich das abgebildete Auto vom Sensor erfasst wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen, darf die Messung nicht verwertet werden. Dies gilt auch, wenn in der Akte ein Schulungsnachweis für das Messpersonal fehlt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die Fehler Ihrer Messung nach.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge betreut jährlich bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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